Beratungsszene: Was man bei der Vergütung von Vertriebsmitarbeitern im Maklerbüro beachten sollte, hat Unternehmensberater Peter Schmidt zusammengefasst. © Drazen Zigic/Freepik.com
  • Von Peter Schmidt
  • 30.09.2024 um 10:55
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:50 Min

In Teil 2 seiner Kolumne zum Thema „Angestellte Vertriebsmitarbeiter im Maklerbüro – Chance oder Risiko?“ geht Unternehmensberater Peter Schmidt vor allem auf die Vergütung der Mitarbeitenden ein.

Bei Vertriebsmitarbeitern kann die variable Vergütung aus dem Umsatz, aufbauend auf der oben geschilderten Grundvergütung, die sich aus Bestandscourtagen rekrutieren muss, deshalb nur etwa bei 20 bis maximal 30 Prozent der durch Neugeschäft erreichten Provisionen liegen. Ob das attraktiv genug ist, ist vor Ort im Maklerbüro zu entscheiden. Viele Makler entscheiden sich für eine Grundvergütung für die Vertriebler, die dann mit einem Zusatzbonus auf Grundlage des Unternehmenserfolgs attraktiv ergänzt wird.

Noch ein Wort zu Erfolgsvergütungen im Vertrieb. Vergessen Sie als Inhaber eines Maklerunternehmens die Regelung aus Paragraf 14 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) nicht. Hier wird betont, dass Vergütungen sich an den bestmöglichen Interessen der Versicherungsnehmer zu orientieren haben.

Fazit

Offene Stellen zu besetzen und die neuen Mitarbeiter in die anstehenden Aufgaben einzuarbeiten, gehörte früher zu den Schwerpunkten der Personalpolitik in allen Unternehmen. Diese galt in der Versicherungsbranche in besonderer Weise. Das reicht heute aber nicht mehr aus, um in einem wandelnden Markt zukunftsorientiert und wettbewerbsfähig zu sein. Deshalb schauen erfolgreiche Maklerunternehmen ebenso wie Servicedienstleister voraus und investieren in eine strategische (!) Personalpolitik und nutzen dazu auch externe Hilfe.

Unter strategischer Personalpolitik versteht man die stärkere Konzentration auf Unternehmensziele, den Fokus auf benötigte Fähigkeiten, flexible Arbeitsformen und kurz-, mittel- und langfristige Ziele, die Messbarkeit der Leistungen über ein effizientes Reporting sowie Beteiligungen der Mitarbeitenden am Unternehmenserfolg beispielsweise über attraktive Zusatzvergütungen und Sozialleistungen.

Strategische Personalpolitik verschafft Vorteile im Werben von besten Mitarbeitern vom Markt, schafft damit Wettbewerbsvorteile für das Maklerbüro im Erreichen von Geschäftszielen, verringert die Gefahr von Fluktuation und bringt stärker objektive und transparente Aspekte in eine bisher eher spontan basierte Personalpolitik ein. Dazu wünsche ich viel Erfolg.

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Peter Schmidt

Dr. Peter Schmidt ist seit 2013 Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin und als Experte für Strategie- und Prozessberatung für Versicherer, Maklerpools, Vertriebe und Makler tätig.

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