Eine Pflegekraft zieht einen bettlägerigen Patienten an. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 13.06.2016 um 10:44
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Das Landgericht Freiburg muss sich aktuell mit einem Streit über Pflegekosten befassen. Noch offene Rechnungen eines Pflegedienstes in Höhe von 23.000 Euro will die Tochter eines pflegebedürftigen Mannes nicht bezahlen. Sie sei angeblich nicht über die Kosten aufgeklärt worden.

Ein 88-jähriger Mann, pflegebedürftig nach Pflegestufe II, hatte von Dezember 2014 bis Mai 2015 eine 24-Stunden-Betreuung in Form einer Nachbarschaftshilfe in Anspruch genommen. Für diese Unterstützung verlangte der Pflegedienst bis zu 8.500 Euro im Monat.

Die Tochter, die bevollmächtigt ist, weigert sich nun, die kompletten Kosten zu übernehmen. Etwa 10.000 Euro hat sie bereits bezahlt, den Rest – rund 23.000 Euro – will sie nicht begleichen. Ihr Vorwurf: Der Pflegedienst habe sie nicht über die Kosten informiert, Rechnungen seien verspätet angekommen. Dem widerspricht der Dienst, er habe die Frau frühzeitig aufgeklärt und einen Kostenvoranschlag zugeschickt.

Da kein schriftlicher Vertrag existiert, fragte die Badische Zeitung bei der Verbraucherzentrale nach den juristischen Konsequenzen. Ein mündlich abgeschlossener reiche in diesem Fall aus, erklärt Björn Gatzer, Jurist bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Parteien müssten sich aber über die zu erbringenden Leistungen und den zu zahlenden Preis einig gewesen sein. „Im Bereich von Haushaltshilfen, Hilfe bei täglichen Erledigungen und Ähnlichem muss der Umfang festgelegt werden“, sagt Gatzer. Doch könnten Verträge auch allein durch schlüssiges Handeln zustande kommen, sprich: Ein Teil erbringt die Leistung, der andere nimmt sie an. So lief das wohl im Fall des 88-Jährigen.

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Richter Andreas Ernst sieht dem Zeitungsbericht zufolge die Chancen eher auf Seiten des Pflegedienstes: „Die Hürden für eine stillschweigende Einigung sind nicht sehr hoch.“ Auch ein Widerrufsrecht, auf das sich die Tochter berufen möchte, gebe es bei sozialen Leistungen nicht.
Die Tochter war angeblich sogar davon ausgegangen, dass ihr Vater gar nichts zahlen müsse. Ihr Argument: Der Begriff „Nachbarschaftshilfe“ sei irreführend gewesen. Dem widerspricht Jurist Gatzer. Niemand könne davon ausgehen, dass ein Pflegedienst Leistungen umsonst erbringe. Das sei lebensfremd.

In einem Punkt gibt der Anwalt der Tochter aber Recht: Die Höhe der Forderung hält er für unvertretbar hoch. Selbst Vollzeit-Pflegekräfte seien deutlich günstiger. Der Pflegedienst müsse nun beweisen, dass ein Vertrag genau mit dem behaupteten Inhalt zustande gekommen ist, so Gatzer.

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