Die Verbraucherschützer aus Hamburg wollen nicht gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München im Streit um Formulierungen beim Allianz-Produkt "Index Select" vorgehen. © Verbraucherzentrale Hamburg
  • Von Manila Klafack
  • 19.08.2019 um 10:17
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Die Verbraucherzentrale Hamburg will gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München in einem Rechtsstreit mit der Allianz wegen irreführender Angaben zum Produkt „Index Select“ nicht weiter vorgehen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat sich entschieden, keine weiteren Rechtsmittel gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem April einzulegen. In der richterlichen Entscheidung ging es darum, ob die Allianz bei ihrem Produkt „Index Select“ irreführende Werbung betreibt oder nicht (wir berichteten).

Die Verbraucherschützer aus der Hansestadt sahen es so. Nachdem das Landgericht München I sich dieser Einschätzung zunächst anschloss, schätzten die Richter des Oberlandesgerichts die Lage anders ein. Die Formulierungen seien „verständlich und umfassend“.

Wie Börse online unter Berufung auf Äußerungen seitens der Allianz sowie der Verbraucherzentrale Hamburg schreibt, ist die Auseinandersetzung nun beendet. Das Urteil war nicht für eine Revision zugelassen, doch hätte die Verbraucherzentrale Hamburg noch auf Zulassung einer Revision klagen können.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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