Gerd Billen ist Staatssekretär für Verbraucherschutz © Bundesministerium der Justiz und fuer Verbraucherschutz
  • Von Redaktion
  • 18.05.2016 um 18:15
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Gerd Billen, Staatssekretär für Verbraucherschutz, über den aktuellen Status quo bei der Honorarberatung, ihre Vorteile gegenüber der Beratung gegen Provisionen und ein mögliches Provisionsverbot in Deutschland.

Pfefferminzia:  Warum benötigen Kunden überhaupt gesetzlichen Schutz? Was ist mit dem Konzept des lange Zeit propagierten „mündigen Bürgers“ in Finanzfragen geschehen?

Gerd Billen: Finanzprodukte sind Vertrauensgüter. Anders als bei Konsumgütern kann der Verbraucher Nutzen und Gefahren häufig erst in der Zukunft erkennen. Deshalb muss er sich auf die Beratung verlassen können, vor allem bei der Geldanlage, Altersvorsorge oder Eigenheimfinanzierung. Wenn ein Verbraucher für eine Immobilie einen Kredit aufnimmt, dann ist das eine sehr bedeutsame Entscheidung für sein Leben, die mit existenziellen wirtschaftlichen Risiken verbunden ist. Eine von Provisionsinteressen unabhängige Beratung ist daher besonders wichtig. Wenn auf Provisionsbasis beraten wird, können Interessenskonflikte entstehen. So werden vielleicht eher Produkte empfohlen, die hohe Provisionen bringen.

Der in allen Fachgebieten bestens informierte, mündige Verbraucher ist eine Fiktion, die der Realität nicht entspricht. Die Verbraucherpolitik der Bundesregierung ist geleitet von einem differenzierten Verbraucherbild. Dieses berücksichtigt, dass Bedürfnisse, Interessen, Wissen und Verhalten der Verbraucher je nach Markt variieren. Wo Verbraucher sich nicht selbst schützen können oder überfordert sind, muss der Staat Schutz und Vorsorge bieten.

Schon seit Jahren wollen Bundespolitiker die Honorarberatung fördern. Ilse Aigner hatte 2009 bereits Thesen zur Qualität der Finanzberatung formuliert – was ist bis heute erreicht worden? Der Marktanteil der Honorarberatung insbesondere im Versicherungsbereich hat sich doch nicht wesentlich verändert?

Die Diskussion zur Qualität der Finanzberatung war richtig. Wir haben mit dem Honoraranlageberatungsgesetz erstmals den Begriff des Honoraranlageberaters definiert. Die vom Gesetzgeber für die unabhängige Geldanlageberatung neu eingeführten und geschützten Begriffe „Honorar-Anlageberater“ sowie „Honorar-Finanzanlagenberater“ sorgen dafür, dass Anleger transparent und rechtssicher erkennen können, an wen sie sich im Bereich der Geldanlage wenden sollten, wenn sie eine honorargestützte Anlageberatung in Anspruch nehmen möchten. Die gesetzlich geregelte Unterscheidung macht dem Kunden deutlich, wer für die Anlageberatung zahlt. Das ermöglicht eine bewusste Entscheidung.

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