Bei so einem Akten-Chaos kann schnell mal etwas verloren gehen. © picture alliance / dpa-Zentralbild | Hans Wiedl
  • Von Oliver Lepold
  • 04.08.2020 um 10:37
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Ob versehentlich weggeworfen, bei einem Umzug verloren oder schlicht verlegt: Der Versicherungsschein will sich einfach nicht mehr anfinden. Wir erklären, was dann zu tun ist und warum hier ein Online-Versicherungsabschluss Vorteile bietet.

Jeder Kunde, der eine Versicherung abschließt, erhält vom Versicherungsanbieter einen Versicherungsschein zugesendet. In diesem Dokument, das auch Versicherungspolice oder Legitimationspapier genannt wird, sind alle wesentlichen Bedingungen des Versicherungsvertrages aufgeführt.

Dazu zählen der Beginn und das Ende der Vertragslaufzeit sowie Name und Anschrift von Versicherungsnehmer und -geber. Die konkret vereinbarten Versicherungsleistungen sind genau beschrieben, auch der zu zahlende Beitrag ist genannt. Ebenso sind dort mögliche Sonderregelungen oder Leistungsausschlüsse ausgewiesen, die zuvor vertraglich vereinbart wurden. Auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Anbieters und das Widerrufsrecht müssen im Versicherungsschein zwingend aufgeführt sein.

Der Kunde ist der Versicherungsinhaber und muss den Versicherungsschein sicher aufbewahren, denn dieser ist in vielen Fällen vorzuweisen, um eine Leistung des Versicherers zu erhalten.

Neuausstellung beantragen

Ist die Police aus irgendeinem Grund nicht mehr auffindbar, muss der Kunde seinen Versicherer anfragen und um eine Neuausstellung bitten. Dies geschieht üblicherweise über eine Verlusterklärung. Der Kunde muss darin namentlich bestätigen, dass der Schein verlorengegangen ist und die Versicherungsnummer angeben.

Der Versicherer stellt dann einen neuen Versicherungsschein aus. Dieser muss mindestens das gleiche Leistungsniveau beschreiben wie die Konditionen bei Abschluss. Sie dürfen aber besser ausfallen, etwa wenn der Versicherer in der Zwischenzeit manche Bedingungen nachgebessert hat. Der Versicherer darf dem Kunden die Kosten für die Neuausstellung in Rechnung stellen.

Für manche Versicherung – etwa die Lebensversicherung – gilt eine gesetzliche Regelung (BGB Paragraf 808 (2)), dass der Verlust des originalen Versicherungsscheins zu einer sogenannten Kraftloserklärung der Versicherung führen kann. Bei der Todesfallleistung einer Lebens- oder Rentenversicherung pochen daher viele Versicherer auf das Original. Hier ist der Kunde demnach von der Kulanz des Versicherers abhängig und kann leer ausgehen.

Was gilt bei Online-Abschluss?

Bei einer online abgeschlossenen Versicherung gelten andere Regeln. Denn Digitalversicherer versenden keine Papierdokumente. Sie legen ihre Versicherungsleistungen in einem Online-Portal ab, zu dem der Kunde Zugang erhält. Alle wichtigen Informationen und Unterlagen können ausgedruckt werden, der Kunde ist aber nicht dazu verpflichtet. Eine Unterschrift ist in vielen Fällen nicht mehr notwendig.

Da digitale Dokumente in der Cloud gespeichert und abgesichert sind, können sie de facto nicht verloren gehen. Kunden haben mit einem persönlichen Passwort jederzeit Zugriff auf alle ihre Vertragsunterlagen. Dies beschleunigt im Fall eines Schadens zudem die Abwicklung, denn diese wird in vielen Fällen ebenfalls online vorgenommen.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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