Der Rosenmontagszug in Köln: Mit diesen fünf Tipps überstehen Sie die Karnevalszeit. © Getty Images
  • Von Juliana Demski
  • 06.02.2017 um 16:50
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Bald heißt es wieder: Raus mit dem Kostüm und ab ins bunte Karnevals-Getümmel. Bei allem Spaß kann das jecke Treiben aber auch rechtliche Stolperfallen haben. Wie sieht es zum Beispiel mit einer teuren, zerschnittenen Krawatte aus? Hier gibt es ein paar Rechtstipps, mit denen Sie sicher und im rechtlich grünen Bereich durch die fünfte Jahreszeit kommen.

Wie so ziemlich jedes Jahr verbinden viele Menschen den Februar mit Kostümen und Konfetti. Was aber, wenn aus lustiger Karnevals-Tradition ein Ärgernis wird? Und gibt es einen Dresscode, was Kostüme angeht? Der Partneranwalt der Rechtsschutzversicherung Roland, Frank Braun von der Kanzlei Rechtsanwälte Braun & Partner in Köln, hat einige Tipps für Karnevals-Verrückte parat.

Schnipp, schnapp, Krawatte ab – aber was, wenn die Krawatte teuer und der Tatort fernab von Festlichkeiten ist? „Wird man als harmloser Passant, etwa beim Einkauf, von einer Gruppe von Scherenträgerinnen überwältigt, ist das eine Sachbeschädigung und der Binder muss ersetzt werden. Wer aber donnerstags zu Weiberfastnacht in der Kneipe ‚Op de Eck‘ mitfeiert, hat keine Chance auf eine neue Krawatte, wenn die alte zur Trophäe wurde“, weiß der Kölner Anwalt.

Und wie sieht es mit den Kostümen aus? „Regelrechte Einschränkungen für Kostüme gibt es selbstverständlich nicht“, so Braun. Aber: „Es gibt eine Reihe von Schutzvorschriften im öffentlichen Raum“, so der Jurist. Sein Tipp: „Kostüme sollten fröhliche Übertreibung sein – aber nicht zu viel negative Realitätsnähe zeigen oder gar anstößig sein. Das vermeidet Schwierigkeiten, nicht zuletzt mit der Polizei.“

Was aber, wenn das Kostüm zu Schaden kommt? Wer zahlt dann? Anwalt Braun weiß Rat: „Hier hat der Geschädigte, weil er das Risiko kannte, letztendlich in die Schädigung eingewilligt – was einen Schadenersatz in vielen Fällen ausschließen dürfte.“

Für eingefleischte Karnevals-Fans ist oft auch während der Arbeit Verkleidungszeit. Aber nicht jeder Chef ist damit einverstanden. „In vielen Unternehmen gibt es eine Kleiderordnung, die häufig auch Teil des Arbeitsvertrages ist. Sicherheitsbestimmungen des Arbeitsschutzes könnten ebenfalls berührt werden“, so der Anwalt.

Er rät also dazu, vorher mit dem Arbeitgeber zu sprechen – und zwar nicht nur über das Verkleiden, sondern auch über das eine oder andere eventuell geplante Sektchen. So könnten Abmahnungen und eine schlechte Stimmung vermieden werden, weiß der Jurist.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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