Sören Weigelt: Gründer und Geschäftsführer der Mitteldeutschen Vermögensberatung Weigelt & Co. © MVBW
  • Von Sören Weigelt
  • 18.09.2017 um 09:20
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Nicht jede Honorarberatung ist automatisch besser als eine Beratung gegen Provision. Für Kunden ist es nicht einfach, die Qualität eines Honorarberaters einzuschätzen. Honorar-Finanzanlagenberater Sören Weigelt erläutert, worauf es ankommt.

Bereits im Vorfeld einer Honorarberatung können Sie sich schlau machen. Bevor Sie Ihr Kapital einem Honorarberater anvertrauen, schauen Sie sich dessen Status an. Die Berufsbezeichnung ist seit 2014 in Deutschland geschützt und gesetzlich geregelt. In einer Erstinformation zu Beginn der Beratung muss jeder Berater Ihnen seinen gesetzlichen Status mitteilen. Dieser befindet sich auch im Impressum seiner Website.

Geschützte Berufsbezeichnungen

Es gibt drei gesetzlich geschützte Titel. Ein „Versicherungsberater“ (nach Paragraf 34e Gewerbeordnung) berät zu Versicherungen ausschließlich gegen Honorar, er darf indes keine Versicherungen vermitteln. Davon gibt es bundesweit derzeit rund 320 Berater.

Ein „Honorar-Finanzanlagenberater” (nach Paragraf 34h Gewerbeordnung) ist das Pendant dazu im Bereich der Kapitalanlagen. Er darf auch Finanzanlagen vermitteln, jedoch keine Provisionen annehmen, sonst drohen ihm rechtliche Konsequenzen. Keine Provisionen – das gilt auch für den „Honorar-Anlagenberater“. Dies sind meist größere Einheiten, die über das Kreditwesengesetz (KWG) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kontrolliert werden.

Wenn Sie eine Honorarberatung zum Thema Geldanlage suchen, ist es von Vorteil, wenn Ihr Berater einen der beiden letztgenannten Titel trägt. Allerdings gibt es noch sehr wenige solcher Berater: 157 Honorar-Finanzanlagenberater und nur 19 Honorar-Anlageberater. Sie sind im Vermittelregister beim DIHK und bei der Bafin übersichtlich gelistet.

Erfahrung und Werdegang

Diese Berater erfüllen gesetzliche Anforderungen. Um die Erlaubnis zu erhalten, haben Sie Ihre Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen. Eine Prüfung der Sachkunde gehört ebenfalls dazu.

Da diese Sachkundeprüfung jedoch lediglich als Mindeststandard gilt, sollten Sie auf weitere Qualifikationen achten. Hat der Berater ein Studium an fachspezifischen Hochschulen, etwa der Bankakademie abgeschlossen? Verfügt er über Zusatzausbildungen? Wirbt er auf seiner Website mit Auszeichnungen der Branche, die sein Können unterstreichen? Welchen Umfang an praktischer Beratungserfahrung besitzt er und für welche Unternehmen der Branche zum Beispiel Banken oder Finanzvertriebe, hat er früher gearbeitet? Sind womöglich problematische Namen darunter?

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Sören Weigelt

Sören Weigelt ist Geschäftsführer der Mitteldeutsche Vermögensberatung Weigelt & Co. GmbH und geprüfter Bankfachwirt mit mehr als 25 Jahren Branchenerfahrung.

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