Reine Fondspolicen eignen sich besonders gut für den langfristigen Vermögensaufbau. © Pixabay
  • Von Sabine Groth
  • 13.07.2020 um 08:52
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Die Babyboomer müssen ihren Ruhestand planen. Über Fondspolicen mit Einmalbeitrag können ihre vorhandenen Vermögen weiter wachsen und ihnen mehr finanzielle Freiheit im Alter ermöglichen.

Reine Fondspolicen eignen sich besonders gut für den langfristigen Vermögensaufbau. Mit Aktienfonds können die Renditechancen der weltweiten Aktienmärkte genutzt werden. Zwischenzeitliche Schwankungen stören nicht, sondern mindern über den Cost-Average-Effekt den durchschnittlichen Kaufpreis der Anteile.

Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass sich Fondspolicen nicht auch für die Generation 50plus eignen, für die weniger die Altersvorsorge als vielmehr die Ruhestandsplanung im Mittelpunkt steht. Denn der Lebensabend kann im Idealfall ganz schön lang sein, und nicht das gesamte Kapital wird mit Mitte 60 bei Renteneintritt benötigt. 50- oder auch 60-Jährigen bleibt noch genügend Zeit, sich an den Kapitalmärkten zu betätigen und dann rechtzeitig vor dem geplanten Kapitalabruf das Engagement zurückzufahren und in sicherere Gewässer umzuleiten.

Nachfragepotenzial ist ausreichend vorhanden. Die Babyboomer sind im besten Abschlussalter. Allein rund 13,5 Millionen Personen in Deutschland sind zwischen 50 und 60 Jahre alt (Geburtsjahrgänge 1960 bis 1969). Oder in anderen Worten: Jeder Sechste gehört zu dieser Alterskohorte. Vermögen muss hier häufig nicht mehr aufgebaut werden, sondern ist bereits vorhanden – etwa aus einem Erbe, aus ausgezahlten Lebensversicherungen oder anderen Investments.

Statt monatlicher Sparbeiträge kommen daher meist Einmalbeiträge zum Einsatz. Eine Mindestsumme im unteren fünfstelligen Euro-Bereich ist üblich, es gibt aber auch schon Möglichkeiten für vierstellige Beträge. Da viele Kunden ihr Vermögen ungern voll aufs Spiel setzen und alles an den Aktienmärkten platzieren wollen, bieten sich insbesondere gemanagte Fondsdepots an. Hier übernehmen professionelle Asset Manager, etwa aus dem Hause des Versicherers oder von externen Partnern, das Management des Portfolios. In der Regel stehen unterschiedliche Risikoprofile zur Auswahl. Alternativ können Berater und Kunde natürlich auch ein eigenes Portfolio aus der Fondspalette des Versicherers zusammenstellen.

Wenn der Versicherer es ermöglicht, muss der Einmalbeitrag nicht auf einen Schlag investiert werden, sondern kann in mehreren Schritten in die Fonds fließen, um das Einstiegskursrisiko zu streuen (das sogenannte Anlaufmanagement). Da die Restsumme geparkt werden muss, sollte sich dieses Prozedere im aktuellen Zinsumfeld aber nicht zu lange hinziehen.

Gegenüber anderen Produkten, etwa der freien Fondsanlage, bieten Fondspolicen in der Ruhestandplanung durchaus Vorteile. Etwa, wenn es um die Provisionen geht, die Versicherer von Fondsgesellschaften dafür erhalten, dass sie die Beiträge von Fondspolicen-Inhabern in die Fonds der Asset Manager investieren. Diese sogenannten Kickbacks können die Versicherer in voller Höhe an die Kunden weitergeben, was die Rendite erhöht. Das ist bei Banken zum Beispiel nicht so.

Auch steuerliche Vorteile der Fondspolice können sich positiv auf das Gesamtanlageergebnis auswirken. Während der Ansparphase fällt im Policenmantel keine Abgeltungssteuer und keine Vorabpauschale an. Geht es auf das Ende des Vertrags zu, und wählt der Kunde dabei die Kapitalauszahlung, kann außerdem das vorteilhafte Halbeinkünfteverfahren Anwendung finden. Wer seinen privaten Versicherungsvertrag mindestens 12 Jahre hält und bei Auszahlung 62 Jahre alt ist, muss dabei nur die Hälfte der Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Todesfallleistungen sind zudem in der Regel weder einkommen- noch abgeltungsteuerpflichtig.

Zudem kann die Versicherungslösung mit der richtigen Gestaltung auch der Optimierung der Erbschaftssteuer dienen. Ein Beispiel: Will ein Mann seiner (nicht eingetragenen) Lebenspartnerin 100.000 Euro vererben, würde für sie nur ein Freibetrag von 20.000 Euro bei der Erbschaftssteuer gelten. 80.000 Euro unterliegen der Steuerpflicht und in ihrem Fall der Steuerklasse 3. Die Lebenspartnerin müsste den Erbschaftbetrag also mit 30 Prozent versteuern und damit 24.000 Euro an das Finanzamt abführen. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag aber, kann der Versicherungsnehmer schon bei Vertragsabschluss festlegen, dass im Todesfall der Betrag lebenslang als Rente ausgezahlt wird. Für den Erben reduziert sich der Steuerwert der Erbschaft damit in der Regel um 50 bis 60 Prozent.

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Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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