Alexander Gunkel, Vorsitzender des DRV-Bundesvorstandes, hat Verbesserungen zur Flexi-Rente vorgeschlagen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 23.08.2016 um 08:14
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Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) begrüßt zwar die Bemühungen der Bundesregierung, den Übergang in den Ruhestand flexibel zu gestalten. Die Flexi-Rente in der Form, wie sie derzeit diskutiert wird, sei aber nicht dazu geeignet, erklärt die Behörde – und präsentiert einen Alternativ-Vorschlag.

Die Bundesregierung hat sich im Mai auf Eckpunkte der Flexi-Rente geeinigt, die den Übergang von Arbeitsleben zu Rente durchlässiger machen soll. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) begrüßt zwar die Bemühungen der Bundesregierung, die Möglichkeiten eines flexiblen Übergangs in die Rente weiter auszubauen. Die geplante Regelung zur Prüfung des zulässigen Hinzuverdienstes bei vorgezogenen Altersrenten werde aber der angestrebten Zielsetzung nicht gerecht, erklärt Alexander Gunkel, Vorsitzender des DRV-Bundesvorstandes.

„Spitzabrechnung“: Nachträgliche Bescheid-Änderungen würden für Irritationen sorgen

Dabei kritisiert Gunkel die sogenannte „Spitzabrechnung“ – eine Methode, bei der eine Einkommensprognose für ein Jahr erstellt und am 1. Juli des Folgejahres mit dem tatsächlich erzielten Hinzuverdienst verglichen werden soll.

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Diese Vorgehensweise könne bei den Altersrentnern, die weiter erwerbstätig blieben, zu Unverständnis und Irritationen führen, wenn die Rentenversicherung eine rückwirkende Überprüfung ihres Hinzuverdienstes vornehme, den erteilten Rentenbescheid gegebenenfalls nachträglich ändere und die zu viel gezahlte Rente zurückfordere, kritisiert der DRV-Vorstand.

„Ein Verfahren, das in erheblichem Umfang die Aufhebung von erlassenen Rentenbescheiden zur Folge hat und zur Rückforderung von bereits ausgezahlten Renten führt, ist nicht geeignet, flexible Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente attraktiv zu machen“.

Alternative: Anrechnungsverfahren wie bei der Hinterbliebenenrente

Als Alternative zur vorgesehenen „Spitzabrechnung“ schlägt die DRV das bei der Hinterbliebenenrente seit Jahrzehnten praktizierte Verfahren der Einkommensanrechnung vor. Dabei werden die Renten prinzipiell auf Basis der feststehenden Vorjahresverdienste zwar für die Zukunft korrigiert, rückwirkende Bescheidaufhebungen, Neuberechnungen und Rückforderungen aber werden weitgehend vermieden.

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