Versicherer sehen in bestimmten Hobbys und Sportarten wie Paragliding ein stark erhöhtes Risiko für die Berufsunfähigkeit. © Pixabay
  • Von Oliver Lepold
  • 12.05.2021 um 08:01
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Bergsteigen, Tiefseetauchen, Paragliding – Versicherer sehen in bestimmten Hobbys und Sportarten ein stark erhöhtes Risiko für die Berufsunfähigkeit. Dies wirkt sich auf die Annahmepolitik aus. Was Vermittler dazu wissen sollten.

Die Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung betreffen hauptsächlich den aktuellen Gesundheitsstatus des Antragstellers und seine berufliche Tätigkeit. Doch auch bestimmte Freizeitgewohnheiten werden für die Risikoprüfung abgefragt, meist recht allgemein in Form einer Frage wie: „Sind Sie privat Gefahren ausgesetzt?“. Hier sind die Antragsteller dann verpflichtet, wahrheitsgemäß risikoreiche Hobbys anzugeben.

Dazu gehören zum Beispiel Bergsteigen, Motorradsport, Fallschirmspringen oder Tauchen, unter Umständen auch Reiten. Als nicht gefährlich im Sinne einer Berufsunfähigkeit (BU) werden meist Volks-Sportarten wie Basketball, Fußball, Golf oder Skilanglauf eingestuft, solange diese im reinen Hobbybereich betrieben werden. Insbesondere bei neueren Sportarten, wie zum Beispiel dem Kitesurfen, und wenn unsicher ist, was mit Gefahr gemeint ist, sollten diese sicherheitshalber angegeben werden.

Aufschläge und Ausschlüsse nicht selten

Der BU-Versicherer bezieht die angegebenen möglicherweise gefährlichen Freizeitaktivitäten in die Kalkulation der BU-Beiträge mit ein. Risikozuschläge, Ausschlüsse oder im Extremfall auch eine Ablehnung des Antrags sind möglich. Es ist ratsam, kein ausgeübtes Hobby zu verschweigen, denn die Einschätzung der Gefahr ist oft sehr subjektiv beim Versicherer. Zudem gilt, falls nach Abschluss der BU-Fall tatsächlich eintritt, etwa durch einen Unfall beim nicht genannten Freizeitsport, kann der Versicherer mit Verweis auf die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten und die Leistung verweigern.

Insbesondere bei vielschichtigen Hobbys fragen die Versicherer weitere Details ab. Entweder per Zusatzfragebogen oder direkt online bei einem dynamischen Fragenbogen der elektronischen Risikoprüfung. Beim Tauchen etwa können die Tauchgebiete und die Tiefe der Tauchgänge maßgeblich dafür sein, ob ein Risikoaufschlag verlangt wird. „Kinderkram“ für Hobbytaucher, wie das Nachttauchen, kann dabei schon zum Zuschlag führen. Beim Gebirgswandern spielen die Häufigkeit, die Wandergebiete und die Art der verwendeten Sicherungen eine Rolle. Normale Bergwanderungen, Klettern in Indoor-Hallen oder Outdoor-Klettern mit Sicherungen bis Grad 3 werden in der Regel ohne Risikoaufschlag mitversichert.

Während reines Motorradfahren, also das „cruisen“ auf der Straße, nur bei wenigen Versicherern zum Aufschlag führt, können extreme Varianten, wie Motocross, die Beiträge glatt verdoppeln. Es empfiehlt sich daher, dass Makler für risikosportaffine Kunden anonyme Risikovoranfragen bei mehreren BU-Versicherern vornehmen, denn die Beitragszuschläge und Annahmepolitik können je nach Risikoprüfung der Versicherer stark voneinander abweichen.

Mancher Freizeitsport gilt als nicht versicherbar

Besonders risikoreiche Freizeitaktivitäten gelten als nicht versicherbar und führen zu einem Ausschluss des Versicherungsschutzes oder gar zur Ablehnung des Antrags. Beispiele dafür sind unter anderem Klippenspringen, Höhlentauchen oder auch die Teilnahme an Kampfsportwettkämpfen sowie Motorrad- oder Autorennen.

Landen gleich mehrere Extrem-Sportarten im Antwortfeld zu den Risikoaktivitäten im BU-Antrag, muss mit einer Ablehnung gerechnet werden. Eine Pflicht zur Nachmeldung für Hobbys, bis auf gegebenenfalls bei einzelnen Versicherern im Rahmen von Erhöhungen über die Nachversicherungsgarantie, gibt es jedoch nicht. Wer also erst nach dem Abschluss sein Faible für das Fallschirmspringen oder für Canyoning entdeckt, muss seinen Versicherer nicht darüber informieren und behält seinen vollen Versicherungsschutz.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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