Eine Rentnerin ruht sich auf den Stufen zu ihrer Wohnung aus. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 21.03.2016 um 08:46
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Und wieder ein Abgesang auf die Riester-Rente. Thema dieses Mal: die Auszahlungsphase. Denn wie Finanztest berichtet, können vor Auszahlung der Rente nun neue Gebühren anfallen.

Bislang sei es so gewesen, dass die ausgezahlte Summe von Riester Fonds- und Banksparplänen zu 100 Prozent in eine Rente umgewandelt und dann monatlich ausgezahlt wurde. Jetzt aber habe die Versicherungswirtschaft überraschend neue Abschlusskosten bei der Verrentung angekündigt, berichtet Die Welt.

Beim Wechsel unmittelbar zu Beginn der Auszahlphase habe nur der alte Anbieter die Beitragsgarantie zu erfüllen, der neue Anbieter dürfe Kosten abziehen, schreibt Finanztest, die extra beim Bundesfinanzministerium zu der Sache nachfragte. Genauer handelt es sich um „Abschlusskosten in begrenztem Maße“, zitiert die Zeitschrift Peter Schwark, Mitglied der Geschäftsführung beim Versichererverband GDV.

Vom Gesetzgeber gab es ursprünglich mal die Idee, dass es bei der Verrentung von Sparplanguthaben keine erneuten Abschlusskosten gibt. Drei Monate vor der Rentenphase müssen Anbieter den Kunden über seine angesparte Summe informieren. Der Kunde kann dann vergleichen, ob er bei einem anderen Anbieter eine bessere Rente bekommt. Diese Idee scheiterte bisher aber am mangelnden Wettbewerb.

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