Frank Genheimer ist Rentenexperte und Partner bei New Insurance Business © Frank Genheimer
  • Von Manila Klafack
  • 08.12.2017 um 09:05
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Der Rentenfaktor gibt an, wie Versicherer das Guthaben des Kunden in eine lebenslange Rente umwandeln wollen. Doch wann wird dieser tatsächlich relevant? Und welche Rolle spielen dabei die Performance-Chancen eines Tarifs? Das hat Pfefferminzia den Rentenexperten Frank Genheimer, Partner bei New Insurance Business, gefragt.

Pfefferminzia: Einige Versicherer bezeichnen den Rentenfaktor als Kernleistung einer Rentenversicherung. Wie stehen Sie dazu?

Frank Genheimer: Der Rentenfaktor spielt bei allen Altersvorsorgetarifen eine Rolle, bei denen bedingt durch die Produkttechnik bei Vertragsbeginn kein fester Rentenwert in Euro angegeben werden kann. Dies ist zum Beispiel bei fondsgebundenen Produkten oder Hybridprodukten der Fall. Bei Vertragsbeginn kann aufgrund der Unsicherheit bezüglich des bei Rentenbeginn vorhandenen Guthabens keine Rente in Euro fest angegeben werden.

Der Rentenfaktor ist dabei dann eine Art Wechselkurs. Mit Hilfe des Rentenfaktors wird aus dem angesparten Kapital des Kunden beim Rentenbeginn die lebenslange monatliche Rente ermittelt. Der Rentenfaktor wird in aller Regel als ein Geldbetrag pro 10.000 Euro Guthaben angegeben. Beträgt der Rentenfaktor also beispielweise 34 Euro, so bekommt der Kunde bei einem Guthaben von 100.000 Euro zum Rentenbeginn eine monatliche Rente von 340 Euro gezahlt.

Welchen Vorteil sehen Sie bei einem garantierten Rentenfaktor?

Der Rentenfaktor trifft eigentlich genau den Kundenwunsch, möglichst genau zu wissen, in welcher Höhe er durch ein Vorsorgeprodukt die Versorgungslücke im Alter schließen kann. Denn gerade bei fondsgebundenen Tarifen hat der Kunde bestenfalls eine vage Vorstellung von der möglichen Ablaufleistung, aber in der Regel kein Gefühl für die sich daraus möglicherweise ergebende, lebenslange Rente. Hier hilft der Rentenfaktor.

Wie beurteilen Sie die Situation, wenn der Versicherer den Rentenfaktor reduziert?

Aus Verbrauchersicht ist das natürlich keine schöne Situation, die verständlicherweise auch mit viel Unmut einhergeht. Das kann ich sehr gut nachvollziehen. Andererseits wird ein Versicherungsunternehmen eine solche Entscheidung sicherlich nicht leichtfertig treffen.

Rein objektiv betrachtet ist dieses Vorgehen Bestandteil der Vertragsvereinbarung und rechtlich gestützt. Leider ist davon auszugehen, dass der Kunde seinerzeit bei Vertragsabschluss entweder nicht hinreichend darüber informiert wurde oder über die Jahre diesen nicht ganz unwichtigen Punkt einfach vergessen oder verdrängt hat.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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