Zwei Rentnerinnen sitzen in Berlin auf einer Bank am Landwehrkanal in der Sonne. © dpa/picture alliance
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  • 17.05.2017 um 10:55
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Die von der Bundesregierung angeleierte Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland könnte für Arbeitnehmer im Osten teure Folgen haben. Warum, lesen Sie hier.

Ab dem 1. Juli 2018 wird in Deutschland der Rentenwert Ost an den im Westen geltenden Rentenwert in sieben Schritten angeglichen. So soll bis 2025 ein einheitlicher Wert entstehen, kündigte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung an. Im ersten Schritt geht es auf 95,8 Prozent des Westwertes, dann in den darauffolgenden Jahren um jeweils 0,7 Prozentpunkte weiter. Zum 1. Juli 2024 soll der Rentenwert Ost demzufolge 100 Prozent des Rentenwerts West betragen (wir berichteten).

Für ostdeutsche Arbeitnehmer kann dies aber auch negative Folgen haben. Denn bis zum Jahr 2025 werden auch die Bemessungsgrenzen für die Beiträge angeglichen. Wie die Thüringer Allgemeine berichtet, könnte dies dazu führen, dass Arbeitnehmer bis zu knapp 300 Euro monatlich mehr an Renten- und Arbeitslosenbeiträgen berappen müssen. Auch Firmen treffe das.

Gleichzeitig wird ab dem 1. Januar 2019 schrittweise dann auch die Bewertung der Arbeitsentgelte angepasst. Damit verringert sich nach und nach die Hochwertung der Verdienste in den neuen Bundesländern, sodass die Hochwertung zum 1. Januar 2025 ganz entfällt.

Wirtschaftsverband fordert Nachbesserungen

Der Verband der Wirtschaft in Thüringen fordert daher, dass die Politik nochmal nachbessert. Ostdeutsche Unternehmen dürften nicht so stark belastet werden, so der Hauptgeschäftsführer Stephan Fauth gegenüber der Thüringer Allgemeinen. Durch die höheren Bemessungsgrenzen lege der Arbeitgeber und –nehmer-Beitrag zur Rente um fast 50 Prozent.

Von Sozialministerin Heike Werner von der Partei „Die Linke“ kamen allerdings keine aufmunternden Worte. Die Angleichung der Bemessungsgrenzen treffe nur gutverdienende Arbeitnehmer. Und das sei im Sinne der sozialen Gerechtigkeit.

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