Die Schauspielerin Jessica Ginkel bei einem Fototermin zur RTL-Serie "Der Lehrer". Im wahren Leben haben Pädagogen auch sonst viel zu lachen - zumindest im Hinblick auf die Altersversorgung. © dpa/picture alliance
  • Von Manila Klafack
  • 12.10.2018 um 14:00
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:05 Min

Dass es einen Unterschied zwischen einer Rente nach einem Angestelltenleben und einer Pension nach einer Beamtenlaufbahn gibt, ist wohl jedem klar. Wie groß dieser tatsächlich ist, zeigt eine rechnerische Gegenüberstellung. Hier kommt das Ergebnis.

In einer stark vereinfachten Rechnung zeigt die Wirtschaftswoche, dass sich Beamte im Ruhestand im Gegensatz zu allen anderen Beschäftigten keine Sorgen um eine Rentenlücke machen müssen. Bereits nach fünf Jahren als Beamter steht ihnen eine Mindestpension in Höhe von 1.660 Euro monatlich zu. Dafür müsste ein Arbeitnehmer laut dem Bericht mit einem Durchschnittsgehalt von gut 3.000 Euro 52 Jahre lang arbeiten.

Die Wirtschaftswoche zeigt an dem Beispiel einer Grundschullehrerin in Bayern, die im Besoldungsgrad A12 eingestuft ist, wie ihre Bezüge im Ruhestand aussehen. Da die Pension nach dem letzten Gehalt berechnet wird, bekommt sie nach Abzügen 3.142 Euro im Monat (ohne Weihnachtsgeld). Wer in der freien Wirtschaft arbeite, kann innerhalb von 45 Jahren kaum eine gesetzliche Rente in dieser Höhe erreichen. Das liege daran, dass die Rentenansprüche auf rund zwei Rentenpunkte pro Jahr gedeckelt sind.

So legt der Artikel dar, wie viel ein Arbeitnehmer im Westen verdienen kann und muss, um eine Rente von 1.441 Euro zu bekommen. Nämlich 3.045 Euro im Monat. Dafür erhält er einen Rentenpunkt, der 32,03 Euro entspricht. Das muss der Arbeitnehmer jedoch auch 45 Jahre lang jedes Jahr erreichen. In den meisten Fällen würden Berufseinsteiger jedoch bei niedrigeren Gehältern starten.

Verdient der Arbeitnehmer nun deutlich mehr (die Beitragsbemessungsgrenze liegt jedoch bei 6.500 Euro monatlich), bekommt er höchstens 2,13 Rentenpunkte gutgeschrieben. Mehr geht nicht. Damit muss er 46 Jahre lang arbeiten, um das Niveau der Grundschullehrerin zu erreichen.

Zwar sind diese Beispielrechnungen stark vereinfacht, weil sie Steuern und Sozialabgaben nicht berücksichtigen. Doch zeigt das Ganze eindrücklich den Unterschied zwischen der gesetzlichen Rente und der Pension von Beamten.

autorAutorin
Manila

Manila Klafack

Manila Klafack ist Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort