Der Spiegel ist hin, der Unfallverursacher weg. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 11.01.2016 um 09:42
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Immer wieder erreichen den Rechtsschutzversicherer D.A.S. Kundenfragen zu Rechtsthemen. Dieses Mal wollte ein Kunde wissen, ob Unfallflucht nach einem abgefahrenen Spiegel in einem Parkhaus strafbar ist.

Diese Kundenfrage erreicht den Rechtsschutzversicherer D.A.S.: „Ich parke mein Auto immer in einem Parkhaus, das zu unserem Wohnblock gehört. Gestern musste ich feststellen, dass jemand den Spiegel an meinem Auto abgefahren hat. Die Polizei meinte, Sie wolle die Unfallflucht nicht aufnehmen, da es sich um Privatgelände handelt. Hat sich der andere Fahrer nicht strafbar gemacht?“

In der Tat sei Unfallflucht nur im öffentlichen Verkehrsraum strafbar, meinen die Experten der D.A.S. Was allerdings zum öffentlichen Verkehrsraum gehöre, sei nicht immer ganz leicht zu beantworten. „So könnten Sie auf die Idee kommen, dass auch das Parkhaus eines Supermarktes nicht dazu zählt, da es sich um Privatgelände des Kaufhausinhabers handele. Dem ist aber nicht so“, heißt es vom Versicherer.

Ist ein Verkehrsraum der Öffentlichkeit oder einem bestimmten größeren Personenkreis zur Nutzung eröffnet, liegt öffentlicher Straßenverkehr im Sinne des Gesetzes vor. Dabei kommt es nicht darauf an, ob beispielsweise ein Parkticket gelöst oder eine Gebühr bezahlt werden muss. Es kommt vielmehr auf die Größe des Kreises der Berechtigten an. In ein Supermarktparkhaus kann jeder einfahren, der dort einkaufen gehen möchte.

Das ist anders, wenn die Parkfläche der Allgemeinheit nicht zugänglich ist, so der Versicherer weiter. Und das ist zum Beispiel bei einem Parkhaus der Fall, in dem Stellplätze nur an Mieter des Wohnhauses vermietet werden – so wie im oben vorliegenden Beispiel der Fall.

Trotzdem muss der Unfallverursacher natürlich für den Schaden haften, den er angerichtet hat. Ohne die Hilfe der Polizei sei der Täter aber nicht gerade einfach zu ermitteln. Der Kunde sollte sich auf die Suche nach Zeugen machen, empfehlen die D.A.S.-Experten: „Oder Sie können über eine Videoüberwachung das Kennzeichen des kollidierenden Wagens herausbekommen. Dann können Sie sich an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers wenden.“

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