©
  • Von Redaktion
  • 29.09.2015 um 15:03
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:40 Min

Versicherungsmakler sollen über ein zweites Unternehmen auch eine Zulassung als Versicherungsberater erhalten können. Das fordert die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM).

Dürfen Versicherungsmakler Verbraucher gegen gesondertes Entgelt in Versicherungs-Angelegenheiten beraten? Bei dieser Frage gehen die Meinungen weit auseinander – auch in Juristenkreisen. Um hier Rechtssicherheit zu schaffen schlägt Wilfried E. Simon, erster stellvertretender Vorsitzender der Interessensvertretung der Versicherungsmakler IGVM vor, eine Doppelzulassung für Makler zu ermöglichen.

Nach IVG-Auffassung sollen Versicherungsmakler zusätzlich eine Zulassung als Versicherungsberater beantragen dürfen. Allerdings scheint sich die IGVM des Interessenskonflikts, der durch eine solche Konstellation entstehen könnte, durchaus bewusst zu sein. Daher sollte die Zulassung laut IGVM an eine Bedingung geknüpft werden: Beide Tätigkeiten werden von unterschiedlichen Rechtspersönlichkeiten ausgeübt. Ein Makler, der auch als Versicherungsberater arbeiten will, müsste also für diese Tätigkeit ein zweites Unternehmen gründen.

Dieses Modell stellte die Maklervertretung auf ihrem zehnten Versicherungsmakler-Forum in Espenau bei Kassel vor.

 

 

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort