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  • Von Redaktion
  • 13.01.2016 um 18:10
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HDI startet ein neues Produkt für die betriebliche Altersversorgung, Axa bringt eine investmentorientierte Lösung für die Rentenphase auf den Markt, Generali bietet eine neue Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige und die Württembergische legt eine weitere Zahn-Zusatzversicherung auf.

Neue Betriebsrente der HDI

Mit ihrer neuen Rentenpolice „Two Trust Kompakt“ erweitert die HDI Lebensversicherung ihr Produktportfolio in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Dabei handelt es sich um eine Rentenversicherung mit Garantien, die sich an sicherheitsorientierte Kunden richtet.

Bei der Two-Trust-Kompakt-Rente erhält der Kunde zum Rentenbeginn eine garantierte Rente oder das Kapital ausgezahlt. Dabei sind ab einer Laufzeit von 20 Jahren mindestens die eingezahlten Beiträge garantiert. Steigen während der Ansparphase die Zinsen auf dem Kapitalmarkt, erhält der Kunde automatisch eine höhere Rente.

Zudem kann der Kunde zum Rentenbeginn eine zusätzliche Hinterbliebenenrente einschließen, ohne dass er sich einer erneuerten Gesundheitsprüfung unterziehen muss.

Axa teilt Rentenbezug in zwei Phasen auf

Die Axa hat eine neue Lösung für die Rentenphase im Angebot. Die neue Performance-Flex-Police zeichnet sich durch zwei Phasen, eine Aktiv- und eine Ruhestandsphase, aus. Dabei entscheidet der Kunde, ob er zu Beginn des Ruhestands oder eher in der späteren Lebensphase über mehr Rente verfügen möchte.

In der sogenannten Aktivphase wird das Vertragsguthaben im Sicherungsvermögen der Axa Lebensversicherung investiert. Die Überschüsse aus dem Sicherungsvermögen kann der Kunde in den Global Multi Asset Index investieren, der weltweit in Aktien, Renten und Rohstoffe anlegt. Außerdem hat er die Möglichkeit, die Form der Kapitalanlage zu ändern sowie das Geld einzuzahlen oder zu entnehmen.

Die sogenannte Ruhestandsphase beginnt spätestens mit dem 85. Lebensjahr. Um die Sicherheit der Rente zu erhöhen, wird in dieser Phase nicht mehr in den Index investiert. Der Kunde kann nun entscheiden, ob er weiterhin eine lebenslange Rente bekommen möchte oder ob er sich das eingesammelte Kapital lieber auszahlen lässt. Ein zusätzlicher Todesfallschutz ermöglicht zudem die Auszahlung des gesamten Vertragsvermögens inklusive der Renditen an Hinterbliebene.

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