Ein Zahnarzt bei der Zahnbehandlung. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 21.04.2016 um 11:20
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Wer beim Zahnersatz mehr möchte als das, was die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen, sollte eine private Zahnzusatzversicherung abschließen. Das Angebot ist aber unübersichtlich. Ein aktueller Test zeigt, welche Policen einen genaueren Blick wert sind.

Zur Wahl steht Interessenten einer privaten Zahnzusatzversicherung einiges: Es gibt einfache Zahnersatz-Tarife mit Kostenbeteiligung für den Ersatz von fehlenden Zähnen sowie Komfort-Tarife, die auch für Prophylaxe und Zahnfleischbehandlungen zahlen.

Das Portal Guter Rat hat sich in einem Test Preis und Leistung der Anbieter angeschaut und Sieger gekürt. Der Versicherer mit den besten Leistungen ist danach die BBK/UKV mit dem Tarif Zahnprivat Premium. An zweiter Stelle folgt die Württembergische mit der Kombination ZE90 + ZBE vor der Axa mit Dent Premium U, der Bayerischen mit Dental Prestige und R+V mit Zahn Premium U & Zahnvorsorge. Preisgünstigster Anbieter ist die DKV (KDT 85) vor der Halleschen (Biss 80) und der Janitos (JA Dental Plus).

Den Gesamtsieg schnappte sich die Allianz mit der Tarifkombination Zahn Best & Zahn Fit vor der Alten Oldenburger (ZE 80 YB 90) und BBK/UKV (Zahnprivat Premium).

Tabellen zum Test finden Sie hier.

Kaufen Kunden eine Zahnzusatzversicherung gibt es aber auch einiges zu beachten. So gibt es bei den meisten Zahnzusatztarifen eine Wartezeit zwischen sechs und acht Monaten. Das heißt, Leistungen gibt es – außer bei Unfällen – erst nach diesem Zeitraum. Bereits laufende Behandlungen sind aber in der Regel immer ausgeklammert.

Außerdem gibt es in den ersten Jahren Zahnstaffeln, das heißt die Leistung ist in den ersten vier bis fünf Jahren gedeckelt. Wer im ersten Jahr noch kein Geld abruft, dem steht im zweiten Jahr die Summe aus den ersten zwei Jahren als Höchstbetrag zur Verfügung, im vierten die Summe der ersten vier Jahre.

Fast alle Tarife haben außerdem generelle Leistungsbeschränkungen. Einige zahlen 100 Prozent oder die Differenz dazu nur, wenn die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) einen Teil der Kosten übernehmen. Handelt es sich hingegen um keine GKV-Leistung, dann zahlen sie zwischen 80 und 90 Prozent der Rechnung.

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