Versicherungsmakler Sven Hennig © Sven Hennig/ Tobias Koch
  • Von René Weihrauch
  • 23.08.2022 um 11:30
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Rentenangst, Geldentwertung – viele potenzielle Kunden schrecken vor einer privaten Krankenversicherung (PKV) zurück, weil sie glauben, sich die Beiträge im Ruhestand nicht mehr leisten zu können. Mit welchen Argumenten Vermittler dagegenhalten können, erklärt Makler und PKV-Spezialist Sven Hennig.

Pfefferminzia: PKV-Beiträge im Alter – man könnte auch sagen: Die unendliche Geschichte… Vorurteile über vermeintlich unbezahlbare Beiträge sterben nicht aus. Was können Makler tun, um Kunden besser aufzuklären?

Sven Hennig: Aus meiner Sicht ist es zwingend notwendig, Kunden offen zu sagen: Ja, deine private Krankenversicherung (PKV) wird im Alter mehr kosten als eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – jedenfalls, wenn du wenig Einkommen hast. Denn wir müssen in der Beratung differenzieren: Habe ich einen Kunden vor mir, der gut verdient, der seine Altersvorsorge auf mehreren Säulen aufgebaut hat? Oder einen, der mit einer kleinen gesetzlichen Rente auskommen muss? Wer in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist, zahlt natürlich nur einen kleinen Beitrag, weil der sich an der Rentenhöhe orientiert. Das ist aber nicht das Klientel, das in die PKV soll. Das sind die gutverdienenden Angestellten, die auch etwas für ihre Altersvorsorge tun. Der Aspekt Vorsorge gehört deshalb zwingend mit in die Beratung. Makler, die sich hier nicht fit fühlen, sollten lieber an einen spezialisierten Kollegen verweisen.

Welche wirksamen Instrumente gibt es, um Beiträge für Ruheständler in einem akzeptablen Rahmen zu halten?

Davon gibt es einige, etwa die klassischen Beitragsentlastungskomponenten, die allerdings nicht nur Vorteile haben. Immerhin müssen dafür viele Jahre lang Beiträge gezahlt werden, die im Laufe der Zeit steigen. Außerdem ist es nur fair, dem Kunden auch zu sagen: Wenn du 100 Euro Beitragsentlastung versicherst und dich das 20 Euro im Monat kosten, hast du am Ende nur eine Entlastung von 80 Euro. Weitere Instrumente sind alle Investitionen zur Altersvorsorge, von Riester und Rürup bis zu Fonds. Kunden sollten sich aber auf jeden Fall von folgender Vorstellung verabschieden: Ich wechsele in die PKV, habe einen super Schutz und zahle weniger Beiträge. Das ist eine Illusion.

Einige Beitragsanteile wie der gesetzliche 10-Prozent-Zuschlag oder das Krankentagegeld fallen im Alter nicht mehr an. Wie wirkt sich das auf die Beitragshöhe aus?

Richtig, mit dem 61. Geburtstag fällt der gesetzliche Zuschlag weg, der dazu verwendet wird, ab dem 65. Lebensjahr große Beitragsanpassungen zu verhindern – nicht für Beitragssenkungen, auch das sollte man ganz offen sagen. Aber natürlich verringert das erstmal die monatliche Belastung. Beim Renteneintritt greift dann die zweite Stufe der Beitragssenkung durch den Wegfall des Krankentagegeldes. Beides wird in den Versicherungsunterlagen separat ausgewiesen, der Kunde sieht also genau, wie hoch die Reduktion ausfällt.

PKV-Versicherte, die fest angestellt sind, fürchten oft, dass sie mit dem Wegfall des Arbeitgeberanteils an den Beiträgen ihre PKV im Alter komplett allein bezahlen müssen. Dass die gesetzliche Rentenversicherung dafür zumindest zum Teil einspringt, ist vielen nicht bekannt. Können Sie diese Regelung kurz erläutern?

Der Zuschlag der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt den Arbeitgeberzuschuss bei weitem nicht vollständig. Man kann sich grob ausrechnen, wie hoch er sein wird, indem man schaut: Was müsste die Rentenversicherung für mich zahlen, wenn ich gesetzlich versichert wäre? Der allgemeine GKV-Beitrag liegt heute bei 14,6 Prozent, dazu kommt der Zusatzbeitrag. Ich kann also meine voraussichtliche Rente aus der jährlichen Renteninfo nehmen, davon grob gesagt 7,5 bis 8 Prozent abziehen und habe dann eine ungefähre Größenordnung, welchen Zuschuss der Rentenversicherungsträger zur PKV zahlt. Wohlgemerkt: Die 8 Prozent beziehen sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente und nicht auf ein irgendwie hochgerechnetes Gesamteinkommen aus weiteren Einkünften.

In welchen Fällen sollten Versicherte einen Wechsel in den Basistarif erwägen?

Kurz zur Begriffsklärung: Ist wirklich der Basistarif gemeint oder der Versicherungsschutz auf GKV-Niveau? Das wird gelegentlich miteinander verwechselt. Das Basistarif ist die absolute Notlösung. Wenn alles schiefgeht und ich mir die Beiträge nicht mehr leisten kann, lande ich irgendwann im Notlagentarif, das ist auch ein Basistarif. Das sollten Versicherte unbedingt vermeiden, weil sie damit im Zweifel schlechter abgesichert sind als in der GKV. Was aber sinnvoll sein kann, ist, die PKV auf einen Basisschutz zu reduzieren, also etwa auf das Zweibettzimmer im Krankenhaus oder hohe Zahnersatzzuschüsse zu verzichten. Der Hintergrund ist folgender: Wenn ich den Versicherungsschutz reduziere, werden meine Altersrückstellungen angerechnet. Beim Wechsel in den gesetzlich definierten Basistarif geht das nicht. Unterm Strich bin ich aber davon überzeugt: Wer seinen Versicherungsschutz mit einer hochwertigen PKV vernünftig aufstellt, zusätzlich die Beitragsentlastungsmöglichkeiten nutzt und finanziell gut fürs Alter vorsorgt, wird seine Beiträge im Ruhestand stabil finanzieren können.

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René Weihrauch

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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