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  • Von Redaktion
  • 27.11.2015 um 17:50
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In kalten Jahreszeiten finden die Partys wieder überwiegend in den eigenen vier Wänden statt. Was Gastgeber beachten sollen, um Schäden in der Wohnung zu vermeiden.

Die Party ist im vollen Gange, gut gelaunte Gäste tanzen im Wohnzimmer und plötzlich ist die Lieblingsvase vom Sideboard gestoßen. Damit solche Missgeschicke am nächsten Tag nicht für miese Stimmung sorgen, sollte der Partygeber empfindliche Gegenstände am besten im Vorfeld wegräumen.

Wertsachen wie Schmuck, Laptop und Tablet sollten in einem Raum abgeschlossen werden. Noch besser wäre ein Tresor. „Über die Hausratversicherung besteht nur Versicherungsschutz, wenn Gegenstände bei einem Einbruchdiebstahl entwendet wurden“, sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von Cosmos Direkt. „Stehlen Gäste Gegenstände aus einem unverschlossenen Schrank, greift die Versicherung nicht.“

Gut ist es generell, nur in bestimmten Räumen und nicht im ganzen Haus zu feiern. Auf diese Weise fallen die „Gefahrenzonen“ und das Schadensrisiko kleiner aus. Verursacht ein Gast tortzdem einen Schaden, springt seine private Haftpflichtversicherung für die Kosten ein.

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