Der Hamburger Rechtsanwalt Martin Klein ist geschäftsführender Vorstand des Branchenverbands Votum. © Votum
  • Von Achim Nixdorf
  • 16.12.2021 um 12:45
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Die für August 2022 geplante Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen im Beratungsprozess sollte verschoben werden. Das fordert der Votum Verband Unabhängiger Finanzberater in einem offenen Brief an die Europäische Kommission. Eine rechtssichere Produktempfehlung, so die Begründung, sei derzeit noch nicht möglich.

Ab August 2022 sollen Finanzberater ihre Kunden aktiv auf das Thema Nachhaltigkeit ansprechen und entsprechende Präferenzen bei den Produktempfehlungen berücksichtigen. Ein Datum, das aus Sicht von Votum, dem Branchenverband der unabhängigen Finanz- und Versicherungsvermittlungsunternehmen, nicht mehr zu halten ist. In einem offenen Brief an die Europäische Kommission spricht sich Votum-Vorstand Martin Klein deshalb für eine Verschiebung der Abfragepflicht aus.

Zum Hintergrund: Nach dem ursprünglichen Ablaufplan sollten die technischen Regulierungsstandards (RTS) für die Bestimmung der Nachhaltigkeitsfaktoren eigentlich zum 1. Januar 2022 in Kraft treten – also ein gutes halbes Jahr vor Einführung der Abfragepflicht. Doch nun sollen die RTS nach dem Willen der Europäischen Kommission erst ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden sein. Am aktuell geplanten Start der Nachfragepflicht im Beratungsprozess könne daher nicht mehr festgehalten werden, ist sich Klein sicher.

Verbindliche Standards fehlen

„Die Unternehmen und Vermittler haften für die von ihnen erteilten Empfehlungen in der Versicherungs- und Anlageberatung. Eine rechtssichere Produktempfehlung im Anschluss an die Ermittlung der Nachhaltigkeitspräferenzen kann aber nur dann erteilt werden, wenn verbindliche technische Regulierungsstandards bestehen – und genau diese werden am 2. August 2022 nun fehlen“, so der Votum-Vorstand in seinem offenen Brief.

Nur auf Basis der RTS gebe es für Berater ein gesetzlich abgesichertes Fundament für die Beurteilung und Einordnung der jeweils am Markt angebotenen Kapitalanlagen und Versicherungsanlageprodukte. „Durch die erneute Verschiebung der RTS um ein Jahr ist diese sinnvoll aufeinander aufbauende Gesetzgebung komplett auf den Kopf gestellt worden. Jetzt tritt erst die Beratungspflicht zur Nachhaltigkeit in Kraft und dann erst mehrere Monate später die verbindlichen technischen Standards für die Taxonomie und der Berichterstattung zu den Nachhaltigkeitsfaktoren, das funktioniert in der Praxis nicht.“

„Diese Situation kann nicht gewollt sein“

Anlageberater und Versicherungsvermittler würden nun gezwungen, verbindliche Empfehlungen zu Kapitalanlagen und dem Grad, inwieweit diese den Nachhaltigkeitspräferenzen des Anlegers entsprechen, auszusprechen – ohne dass zu dem Zeitpunkt ihrer Empfehlung verbindliche Standards dafür vorlägen. Martin Klein: „Dies ist eine Situation, die durch den europäischen Gesetzgeber nicht gewollt sein kann.“

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Achim Nixdorf

Achim Nixdorf ist seit April 2019 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

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