Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), hat die Kampagne in Berlin vorgestellt. © vzbv - Jan Zappner
  • Von Lorenz Klein
  • 12.06.2017 um 12:06
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat unter dem Motto „Verbraucher zählen! Verbraucher wählen!“ eine Kampagne zur Bundestagswahl gestartet. Unter den 15 Forderungen finden sich unter anderem die Einführung eines „Non-Profit“-Altersvorsorgeprodukts, ein Provisionsverbot und die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ob Altersvorsorge, Gesundheit oder Digitales – der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat seine 15 Kernforderungen zur Bundestagswahl am 24. September 2017 auf ein breites Themenspektrum verteilt. Diese sind auf der Plattform www.verbraucher-zählen.de aufgelistet.

Darunter finden sich 5 Forderungen, die sich um die Themen Vorsorge und Beratung beziehen. Diese lauten so:

Verbrauchern eine effiziente Altersvorsorge ermöglichen: Ein Non-Profit-Altersvorsorgeprodukt einführen

Verbraucher bedarfsgerecht beraten: Provisionen in der Finanzanlagenberatung und bei Finanzvergleichsportalen verbieten

Gesetzlich Krankenversicherte vor steigenden Kosten schützen: Zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren

Pflegebedürftige Verbraucher finanziell entlasten: Pflegeversicherungsleistungen regelmäßig anpassen

Verbrauchererfahrungen bei der Marktbeobachtung berücksichtigen: Marktwächter finanziell stabilisieren und ausbauen

Unter dem ersten Punkt  „Verbrauchern eine effiziente Altersvorsorge ermöglichen“, verbirgt sich der Aufruf an die Politik, ein neues Basisprodukt für die Altersvorsorge, einen sogenannten Non-Profit-Vorsorgefonds, einzuführen. Dieser solle Verbrauchern ermöglichen, „eine einfache und kosteneffiziente kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen“.

Dabei würden sie über ihren Arbeitgeber automatisch in das Non-Profit-Produkt einzahlen, könnten aber auf Wunsch das Produkt ablehnen („Opt-Out-Modell“). Ein solcher Vorsorgefonds würde „keine eigenen Gewinninteressen verfolgen“, heißt es. Abschluss- und Vertriebsfolgeprovisionen fielen nicht an. Die Management- und Verwaltungskosten wären zudem „auf das unbedingt Erforderliche begrenzt“.

VZBV fordert Verbot von „Provisionen, Margen und anderen Vertriebsanreizen“

Daran knüpft sich eine zweite Forderung (siehe Punkt 2) des VZBV – die des gesetzlichen Verbots von „Provisionen, Margen und anderen Vertriebsanreizen in der Finanzanlageberatung und bei Finanzvergleichsportalen“. Wenn Berater nicht mehr finanziell vom Produktverkauf abhängig seien, könnten sie Verbraucher „ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten – unabhängig und auf Honorarbasis“, heißt es dazu.

Die bisherigen Bemühungen, Provisionen in der Beratung „transparent zu machen“, hätten die Beratungsqualität nicht verbessert. „Erst wenn die Vergütung vom Produktverkauf entkoppelt ist, ist der Weg frei für eine Finanzberatung, die die Bedürfnisse der Verbraucher in den Mittelpunkt stellt“, begründet der VZBV seine Forderung.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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