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  • Von Redaktion
  • 21.06.2017 um 08:05
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Mit der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in nationales Recht zum 23. Februar 2018 werden Vermittlern weitreichende Verpflichtungen auferlegt. Wie sie sich trotz der zahlreichen neuen Aufgaben auf ihren Vertrieb konzentrieren.

Die Umsetzung der IDD rückt näher. Sofern sich Vermittler dann nicht aus ihrer Vertriebszeit zurückziehen möchten, um den dadurch geltenden Verpflichtungen persönlich nachzukommen oder dafür kein zusätzliches Personal einstellen möchten, führt kein Weg daran vorbei, diese durch Dritte wahrnehmen zu lassen.

Zum Beispiel durch die Vertriebsservice-Plattform Swiss Compare. Sie unterstützt bei folgenden Herausforderungen:

1. Produktprüfung und -dokumentation

In einem zweistufigen Prüfungs- und Dokumentationsprozess prüft Swiss Compare zunächst Qualität und langfristige Solidität eines Produktanbieters anhand einer Vielzahl von Kennziffern. Damit wird gewährleistet, dass die Vertriebspartnerunternehmen von Swiss Compare und deren Kunden langfristig sicher aufgestellt sind. Anschließend beurteilt Swiss Compare die Produkteignung für den Zielmarkt anhand sämtlicher vom Gesetzgeber vorgegebenen Anforderungen. Für die Prüfprozesse übernimmt Swiss Compare auch die Haftung, damit sich Vertriebspartnerunternehmen besser auf ihre vertrieblichen Aktivitäten konzentrieren können.

2. Regelmäßige Geeignetheitsprüfung (bei IBIPs) und nachgelagerte Betreuungspflicht

Bei der Erfüllung der nachgelagerten Betreuungspflicht unterstützt Swiss Compare durch den nach Paragraf 34 GewO qualifizierten Kundenservice. Dieser Betreuungsservice wird seit mehr als vier Jahren im Rahmen der sogenannten „Service-Garantie“ bei Swiss Life Deutschland erfolgreich eingesetzt.

Die Vertriebspartnerunternehmen entscheiden, wie der Kontakt zum Kunden aufgenommen wird. Mit dem „Büroservice“ sorgen sie dafür, dass sie von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 19:00 Uhr erreichbar sind. Über die Terminierungsoption haben sie die Möglichkeit, Termine bei ihren Kunden legen zu lassen.

3. Detaillierte Risikoprüfung im Kundeninteresse

Dieser Verpflichtung kommt Swiss Compare durch die vom Institut für Vermögensaufbau und dessen Kooperationspartner Focus Money zertifizierte Beratungskonzeption – den „Persönlichen Finanzplan“ – nach.

Neben einer detaillierten Risikoermittlung verfügt dieser über integrierte Angebots- und Vergleichsrechner mit vorbefüllten Antrags- und Dokumentationsunterlagen. Eine elektronische Beratungsmappe beziehungsweise Kundenakte ist darüber hinaus ebenso selbstverständlich wie die Möglichkeit der digitalen Unterschrift.

4. Aus- und Weiterbildung von Außen- und Innendienst

Die Fachabteilungen von Swiss Compare bieten neben den Ausbildungen zu Paragraf 34 GewO auch Angebote zur Persönlichkeitsausbildung, Assistenz/Backoffice-Ausbildungen, Schulungsblöcke zur Beratungskonzeption und Fachthemen.

Mehr zu Swiss Compare unter www.swisscompare.de

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