© Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 19.11.2015 um 09:23
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:25 Min

Um die Kfz-Versicherung ranken sich so einigen Mythen. Einer davon: Alle Versicherer bieten ähnliche Tarife. Pustekuchen. Hier lohnt der Blick ins Kleingedruckte. Und mit ein paar Kniffen kommt man nach einem Schaden auch nicht in eine andere Klasse und muss mehr zahlen.

Mythos Nummer 1: Nach einem Autounfall wird man hochgestuft.
Dieser Glaube vieler Kfz-Versicherter ist so nicht richtig. Tatsächlich handelt es sich ohnehin um ein Zurückstufen. Denn man fällt in eine geringere Schadenfreiheitsklasse. Je kleiner die Zahl, desto teurer wird die Versicherung. Das passiert auch nur dann, wenn der Unfall selbst verschuldet war. Und die Versicherung die Reparatur des Wagens übernommen hat. Um wie viele Klassen man in der Vollkasko und Haftpflicht zurückfällt, hängt vom Anbieter ab. Die Teilkasko ist von dieser Regelung nicht betroffen.

Wer den Schaden selbst bezahlt, bleibt dann in seiner alten Prämienklasse. Eine andere Möglichkeit, die Kosten auszugleichen, ist die Option des Rabattschutzes. Gegen einen bestimmten Betrag bleiben die Folgen meist eines Unfalls im Jahr finanziell ungesühnt. Viele Versicherer bieten diese Rabattretter-Funktion an.

Mythos Nummer 2: Die Schadenfreiheitsklasse kann man beliebig auf andere Fahrer des Autos übertragen.
Nutzen Ehepartner oder die eigenen Kinder das Auto, gilt der Rabatt für sie für die Zeit, seit der sie das Auto nachweislich nutzen. Freunde oder Bekannte, die den Wagen ab und an bewegen, profitieren von diesem Übertragungsrecht nicht.

Mythos Nummer 3: Es kommt nur auf den Preis der Police an.
Das Portal Auto Service hat sich umgesehen und Versicherungsbedingungen der Anbieter verglichen. Heraus kam, dass es eben nicht nur auf den Preis ankommt. Verschiedene Bausteine machen einen eher teuren Vertrag am Ende günstiger. So sollte man prüfen, ob der Vertrag einen Schutzbrief enthält. Je nach Bedarf kann man einen Service buchen, der sich nach einem Unfall von der Werkstattempfehlung über den Leihwagen bis hin zur Bezahlung  um alles kümmert. Eine Beratung vom Fachmann kann hier durchaus ein Schnäppchen zutage fördern.

Mythos Nummer 4: Bei einem grob fahrlässig verursachten Unfall darf die Haftpflichtversicherung die Leistung kürzen.
Das ist so nicht richtig, berichtet das Portal Auto Service weiter. Dieses Recht habe die Kaskoversicherung, „die Haftpflichtversicherung hingegen zahlt voll“, heißt es auf der Seite.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort