Auszubildende im Beruf Gleisbauer montieren am 26.01.2015 in Hamburg auf einem Lehrgleis der DB-Ausbildungswerkstatt Hamburg-Harburg Gleise. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 24.04.2019 um 14:55
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Zum 24. Mal hat sich das Analysehaus Morgen & Morgen Berufsunfähigkeitsversicherungen vorgenommen und diese bewertet. Das Rating-Prozedere haben die Analysten dabei überarbeitet. So gibt es nun ein neues Teil-Rating zur Beitragsstabilität und aktualisierte Leistungsfragen. Welche der 519 untersuchten Tarife der 67 Anbieter am besten abschnitten, erfahren Sie hier.

Auch in diesem Jahr haben die Analysten der Rating-Agentur Morgen & Morgen Berufsunfähigkeitsversicherungen untersucht und getestet. 519 Tarife von 67 Anbietern kamen dabei unter die Lupe. 347 Tarife erhielten die Höchstnote von 5 Sternen.

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Dass das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung nach wie vor eine hohe Relevanz hat, zeigen folgende Zahlen der Auswertung. So seien 2018 über 46.000 Leistungsfälle anerkannt wurden. Rund 260.000 BU-Renten mit einem Volumen von mehr als 2 Milliarden Euro befänden sich aktuell in der Auszahlung. „Arbeitskraftsicherung verliert nicht an Spannung und die höheren BU-Renten sprechen dabei für eine bedarfsgerechtere Beratung“, erläutert Peter Schneider, Geschäftsführer von Morgen & Morgen.

Neues Teil-Rating eingeführt

Die Rating-Systematik hat das Analysehaus für das 24. Rating überarbeitet und erweitert. Neu ist das Teil-Rating BU-Beitragsstabilität, welches das bisherige Teil-Rating BU-Solidität ersetzt. Folgende sechs Komponenten spielen hierbei eine Rolle:

  • Überschuss-Senkungen (25 Prozent)
  • Aktionen (15 Prozent)
  • Brutto-Netto-Spreizung (20 Prozent)
  • Querverrechnung (15 Prozent)
  • Bilanzen (15 Prozent)
  • Solvency II (10 Prozent)

Neben der Beitragsstabilität werden in drei weiteren Teil-Ratings die Bedingungsqualität der Tarife, die Antragsfragen und die Kompetenz der BU-Versicherer geprüft.

Neue Rating-Fragen aufgenommen

Auch an den Leistungsfragen haben die Analysten gearbeitet. Neu ist die Frage „Nachversicherung der Vertragslaufzeit“. Relevant ist das etwa, wenn die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung heraufgesetzt wird. Eine weitere Änderung ist die Neubewertung der Rating-Frage „Ausscheiden aus dem Beruf“: Die volle Punktzahl können die Versicherer hier nur dann erreichen, wenn sie dauerhaft den zuletzt ausgeübten Beruf prüfen. Ist diese Prüfung zeitlich befristet, ist die Bewertung nur eingeschränkt erfüllt.

Die Rating-Frage „Definition der bisherigen Lebensstellung“ wird jetzt außerdem nur noch mit voller Punktzahl bewertet, wenn sichergestellt ist, dass 80 Prozent des Einkommens gewahrt werden – die wirtschaftliche und soziale Stellung müssen aufrechterhalten werden.

Diskutiert werde derzeit auch das Thema Kräfteverfall. Das Rating wurde daher um eine Leistungsfrage ergänzt, die aber nicht ratingrelevant ist: Versicherer, die den altersbedingten Kräfteverfall ausdrücklich einschließen, erhalten ein „voll erfüllt“. Versicherer, die zu altersbedingtem Kräfteverfall keine ausdrückliche Aussage treffen, erhalten ein „eingeschränkt erfüllt“.

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