Fast 37 Millionen Euro Schaden entstanden 2014 durch Cyber-Kriminalität. © Markel
  • Von Redaktion
  • 20.04.2016 um 15:48
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Der Spezialversicherer für gewerbliche und industrielle Risiken, Markel International Deutschland, hat eine neue Cyber-Versicherung auf den Markt gebracht. Die Markel Pro Cyber Deckung setzt auf verständliche Bedingungen und sechs zusammenstellbare Module.

Selbst die Bundesregierung hat es letztens erwischt – vor Cyberattacken ist keine Branche, kein Markt und kein Amt sicher. Deshalb hat der Spezialversicherer Markel eine neue Cyber-Versicherung ins Leben gerufen.

Schon länger bietet Markel für viele seiner Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen im Portfolio einen Cyber-Baustein mit an. Jetzt hat das Unternehmen mit Markel Pro Cyber erstmals eine eigene Cyber-Deckung entwickelt. Sechs verschiedene Module gibt es:

•    Cyber- und Daten-Eigenschaden: Greift bei Beschädigung, Zerstörung, Veränderung, Blockierung oder den Missbrauch etwa der IT-Systeme infolge eines Hacker-Einbruchs, einer Infektion des IT-Systems durch Schadsoftware wie Viren oder Trojaner und so weiter
•    Cyber-Betriebsunterbrechung: Schutz bei Cyber-Betriebsunterbrechungsschäden
•    Cyber-Erpressung: Absicherung für die Erpressung im Zusammenhang mit angedrohter oder bereits erfolgter Beschädigung, Zerstörung, Veränderung, Blockierung oder den Missbrauch der IT-Systeme, der Programme oder der elektronischen Daten
•    Cyber-Kreditkartenschaden: Versicherungsschutz unter anderem beim Verlust oder der Beschädigung von Kreditkartendaten und -programmen oder Verstöße gegen vertragliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit Bezahlsystemen wie Bankkarten oder Zahlungsprozessoren
•    Cyber-Vertrauensschaden: Versicherungsschutz bei Vermögenseigenschäden durch vorsätzliche Verwirklichung eines Vermögensdeliktes wie Betrug, Unterschlagung oder Diebstahl von Firmengeldern, Kundendaten, sonstige Daten oder Dienstleistungen sowie Sachbeschädigung an den IT-Systemen und Programmen, doch auch bei Vermögensschäden aufgrund von Betrug und Urkundenfälschung
•    Cyber-Haftpflicht: Versicherungsschutz für die Folgen aufgrund Verstößen gegen die Cyber-Sicherheit, den Datenschutz sowie gegen Geheimhaltungspflichten und Datenvertraulichkeitserklärungen

Dank der Bausteine können Kunden ihren Schutz an ihre Bedürfnisse anpassen. Partner wie MSG Systems, Rechtsanwälte der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft und die A&B One Kommunikationsagentur arbeiten mit der Schadenabteilung von Markel bei der Schadenbearbeitung zusammen.

Viel Wert gelegt hat der Versicherer außerdem auf ein verständliches Bedingungswerk. Stephan Lindner, Head of Professional Lines Markel International Deutschland: „Ein klares und verständliches Bedingungswerk wird maßgeblich dazu beitragen, die Akzeptanz dieser Versicherungsform zu steigern, denn die im Markt vorherrschenden konkurrierenden Produkte mit ihren unklaren Definitionen und Auslegungen ein und desselben Begriffes tragen sicher dazu bei, dass Verbraucher wie Makler verunsichert sind.“

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