40 Prozent der Solo-Selbstständigen lagen 2016 mit ihrem Einkommen unter dem gesetzlichen Mindestlohn. © dpa/picture alliance
  • Von Manila Klafack
  • 21.11.2018 um 09:46
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:45 Min

Etwa 40 Prozent der Solo-Selbstständigen hierzulande haben 2016 weniger verdient als den Mindestlohn. Daher müsste für sie eine Pflicht für die Sozialversicherungssysteme bestehen – so die Forderung der Linken nach der Antwort auf eine Anfrage diesbezüglich beim Bundesarbeitsministerium.

Im Jahr 2016 verdienten 40 Prozent der Solo-Selbstständigen, also Selbstständige ohne Mitarbeiter, weniger als den Mindestlohn. Das schreibt die Rheinische Post unter Berufung auf eine Anfrage der Linken an das Bundesarbeitsministerium, die der Zeitung vorliege. Von den etwa 4 Millionen Selbstständigen sei nur etwa eine Million gesetzlich zur Altersvorsorge verpflichtet. Bei dieser Antwort beziehe sich das Ministerium auf Berechnungen, die beim Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung beauftragt wurden.

Demzufolge habe das monatliche Bruttoeinkommen der unteren 40 Prozent bei höchstens 915 Euro gelegen, und das entspräche einem Stundenlohn von 8,24 brutto. 2016 betrug der gesetzliche Mindestlohn 8,50 Euro. Über alle Selbstständigen hinweg betrachtet habe der Mittelwert bei einem Stundenlohn von 12,62 Euro und damit 1.760 Euro brutto im Monat gelegen. 

„Viele Solo-Selbstständige verdienen so wenig, dass sie deutlich schlechter gestellt sind als abhängig Beschäftigte“, sagt die Linken-Arbeitsmarktpolitikerin Jessica Tatti. Sie hätten keinen Arbeitsschutz, oft keine soziale Absicherung für Alter und Invalidität und gehörten daher verpflichtend in die Sozialversicherungssysteme.

autorAutor
Manila

Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort