• Von Redaktion
  • 02.08.2021 um 17:39
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 03:15 Min

Die Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper kann für Betroffene sehr belastend sein. Deshalb entscheiden sich immer mehr Personen für eine Schönheitsoperation. Welche Eingriffe von der Krankenkasse unterstützt werden und welche nicht, erfahren Sie hier.

Viele Menschen sind auf die eine oder andere Art unglücklich mit ihrem Körper. Diese Unzufriedenheit fängt mit der Zeit an, das alltägliche Leben negativ zu beeinflussen. Dann ist für viele Personen der Zeitpunkt gekommen, an dem sie gezielt gegen ihre „Problemzonen“ vorgehen wollen. Ein chirurgischer Eingriff ist eine Möglichkeit, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen. Doch welche Schönheits-OPs werden von der Krankenkasse bezahlt und welche Voraussetzungen müssen Patienten erfüllen?

Was bedeutet medizinische Notwendigkeit?

Damit die Krankenkasse eine ästhetische Operation übernimmt, muss diese „medizinisch notwendig“ sein. Das ist dann der Fall, wenn der Patient durch seine körperliche Situation den Alltag nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt bestreiten kann. Gründe dafür können zum Beispiel starke Schmerzen, wiederkehrende Infektionen, Atemprobleme oder störende Fehlbildungen sein.

Mehr zum ThemaMehr zum Thema
Herausforderungen bei Gesundheitsfragen Teil IV

Wie mit Allergien umgehen?

Auch psychische Einschränkungen gelten als medizinisch notwendig. Leidet ein Patient seelisch sehr unter seiner körperlichen Situation (zum Beispiel wegen deformierter Brüste, abstehender Ohren oder Gynäkomastie), dann kann das für die Versicherung die Übernahme der Kosten rechtfertigen.

Bevor eine Schönheitsoperation von der Krankenkasse bewilligt wird, muss die medizinische Unverzichtbarkeit durch den behandelnden Arzt und einen unabhängigen Gutachter bestätigt werden. Erst dann wird die Versicherung die gesamten oder einen Teil der Operationskosten übernehmen. Die Entscheidung über eine Kostenübernahme wird in jedem Fall individuell getroffen.

Welche Schönheits-OPs bezahlt die Krankenkasse?

Es gibt eine Reihe an Eingriffen, die bei entsprechenden Voraussetzungen von der Krankenkasse bewilligt werden. Dabei handelt es sich vor allem um Brust-, Gesichts- und Hautoperationen, sowie um Fettabsaugungen.

Brustoperationen

Operationen der Brust gehören zu jenen Eingriffen, die am häufigsten bewillig werden. Meistens werden Brustverkleinerungen und Brustrekonstruktionen durchgeführt.

  • Brustverkleinerung (Frau): Sehr große Brüste führen nachweislich zu körperlichen Beschwerden und Schmerzen in den Schultern und im Bereich der Wirbelsäule. Eine operative Verkleinerung der Brust kann hier Abhilfe schaffen.
  • Brustverkleinerung (Mann): Gynäkomastie (eine starke Vergrößerung der Männerbrust) kann den Alltag von Männern stark einschränken. Die Anzeichen einer Gynäkomastie sind einfach zu erkennen Bei hormonellen Ursachen wird eine Fettabsaugung meist von der Krankenkasse übernommen.
  • Korrektur von Brustfehlbildungen: Deformationen der weiblichen Brust können für die Patientinnen psychisch sehr belastend sein und zudem auch physischen Beschwerden verursachen. Eine operative Korrektur wird in vielen Fällen von der Kasse bezahlt.
  • Brustrekonstruktion: Nach einer Krebsbehandlung oder einem Unfall kann eine Rekonstruktion der Brust nötig sein, deren Kosten im Normalfall übernommen werden.

Wie bei allen ästhetischen Eingriffen, wird bei Brustoperationen stets im Einzelfall entschieden, ob und wie viel der Gesamtkosten von der Versicherung übernommen werden. Die medizinischen Gutachten sind hier ausschlaggebend.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort