Ist Vertriebsvorstand der Phönix Maxpool Gruppe und Mitglied der Geschäftsleitung bei Maxpool: Kevin Jürgens. © Phönix Maxpool Gruppe AG
  • Von Juliana Demski
  • 26.05.2021 um 15:03
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:10 Min

Die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) soll seit einiger Zeit sogenannte Mandatenschutzbriefe verschicken, in denen Beratern/Versicherungsmaklern vorgeworfen wird, primär ihre eigenen monetären Interessen im Blick zu haben. Das gibt der Maklerpool Maxpool an und sieht darin einen Verstoß gegen das gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die DVAG widerspricht dieser Darstellung.

Der Maklerpool Maxpool hat die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) abgemahnt. Der Grund: Die DVAG soll seit einiger Zeit sogenannte „Mandantenschutzbriefe“ einsetzen, in denen Versicherungsmakler und Berater nicht gut wegkommen. In den Augen des Maklerpools stellen diese einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar.

In den Mandantenschutzbriefen würde darauf hingewiesen, dass Berater und Versicherungsmakler mitunter „primär ihre eigenen monetären Interessen im Blick hätten und deshalb pauschal behaupten würden, eine vorzeitige Kündigung von Berufsunfähigkeits-, Lebens-, Renten- und fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen sei mit erheblichen Vermögensverlusten verbunden“, erklärt Maxpool die Thematik in einer Stellungnahme.

Makler beziehungsweise Berater, die ihren Kunden eine vorzeitige Kündigung oder Änderung der von der DVAG vermittelten Verträge empföhlen, müssten deshalb ein undifferenziertes „Bestätigungsschreiben“ ausfüllen. Darin müssten sie den jeweiligen Vertrag und den möglicherweise entstehenden Verlust angeben und anschließend bestätigen, den betreffenden Kunden über alle Nachteile aufgeklärt zu haben, die mit der Kündigung in Zusammenhang stünden. Darüber hinaus müsse der Berater in dem Bestätigungsschreiben anerkennen, dass Schadensersatzansprüche gegen ihn gestellt werden könnten, wenn er den Kunden nicht vollständig über die Nachteile aufkläre.

„Irreführende und unzulässige geschäftliche Handlungen“

Laut Maxpool handelt es sich bei diesen Mandatsschutzbriefen um „irreführende und damit unzulässige geschäftliche Handlungen gemäß Paragraf 1 Absatz 1 UWG“. Ferner „seien die die von der DVAG erstellten Bestätigungsschreiben für die Bewertung von Verträgen nicht ausreichend und in der Form somit nicht ausfüllbar“, schreibt der Maklerpool weiter. „Es ist nicht ersichtlich, worauf sich der anzugebende mögliche Verlust bezieht“, erklärt Sevilay Srouji, Syndikusanwältin von Maxpool. „Etwa auf die zu zahlenden Prämien? Darüber hinaus wird der Eindruck erweckt, ein möglicher Verlust könne fest errechnet werden. Wie soll ein Berater die negative Entwicklung eines Fonds errechnen können? Für einen Vertragswechsel sind viel mehr Kriterien als nur ein möglicher Verlust maßgebend. Das Bestätigungsschreiben ist somit undifferenziert.“

Darüber hinaus sei ein Berater schon rechtlich dazu gezwungen, eine Gesamtbewertung des Vertrages vorzunehmen und die Kundeninteressen zu wahren. Mit dem Mandantenschutzbrief werde dem Berater ein Bestätigungsschreiben vorgelegt, das unkonkret und in der Form nicht ausfüllbar sei. Das Ausfüllen und Unterzeichnen durch den Berater solle zudem suggerieren, dass der Berater nur an seinen eigenen Verdienst denken würde, schreibt Maxpool weiter. Und Srouji ergänzt: „Dies stellt eine bewusste Irreführung des Kunden dar, die rechtlich relevant ist, da die Vorgehensweise der DVAG die Entscheidung des Kunden massiv beeinflusst.“

„Wir können und werden es nicht hinnehmen, dass unsere Makler schuldlos an den Pranger gestellt und mit falschen Behauptungen verunglimpft werden. Deshalb werden wir alle juristischen Mittel ausschöpfen um dem unzulässigen Treiben der DVAG ein Ende zu setzen“, fügt Kevin Jürgens, Vertriebsvorstand der Phönix Maxpool Gruppe und Mitglied der Geschäftsleitung bei Maxpool, noch hinzu.

Pfefferminzia bat die DVAG um eine Stellungnahme

Eine Sprecherin gab unserer Redaktion gegenüber folgendes an:

Das Schreiben ‚Mandantenschutzbriefe‘ liegt der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) nicht vor. Weder ist uns ein derartiges Vorgehen bekannt, noch verteilt die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) ein solches Schreiben. Die DVAG steht mit über 18.000 selbstständigen Handelsvertretern als größte eigenständige Finanzberatung Deutschlands für Transparenz und qualitativ hochwertige Kundenberatung und -betreuung. Sobald uns ein Schreiben vorgelegt werden sollte, werden wir den Sachverhalt intern prüfen.

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Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare
jan.lanc@deuass.de
Vor 3 Jahren

Da verfolgt die DVAG mal wieder eine seltsame Strategie, passt zu dem Laden.

Hinterlasse eine Antwort

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jan.lanc@deuass.de
Vor 3 Jahren

Da verfolgt die DVAG mal wieder eine seltsame Strategie, passt zu dem Laden.

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