Ein überfluteter Keller und die Elementarschadenversicherung fehlt. Das ist dem Makler bei der Umdeckung in die neue Hausratpolice aber nicht aufgefallen. Er muss haften. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 28.01.2016 um 12:02
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Makler sein ist ein anspruchsvoller Beruf mit viel Verantwortung. Schließlich geht es dabei um existenzielle Risiken für die Kunden. Daher ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) Pflicht – sie greift, wenn Makler in die Haftung geraten. 14 Beispiele, wann die Haftungsfalle zuschlägt, hat die Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen nun zusammengestellt.

Worüber stolpern Makler in ihrem Arbeitsalltag? Welche Fehler machen sie immer wieder? Diese Frage hat die Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen (SdV) nun beantwortet. Auf dem Portal Procontra listet sie 14 Beispiele für konkrete Haftungsfälle auf.

Wir fassen einige für Sie zusammen.

Ein Vorgang, wo es immer wieder Probleme gibt, ist etwa der Antrag. Ein Zahlendreher im Versicherungsbeginn ist so ein Beispiel. Statt dem 03.01. als Starttermin für eine Hausratversicherung schreibt ein Makler den 01.03. auf. In der Zwischenzeit wird in die Wohnung eingebrochen – der Makler muss dafür geradestehen.

Anderes Beispiel: Die Aktualisierung laufender Verträge. Die SdV berichtet von einer Gebäudeversicherung, die seit fünf Jahren im Bestand des Maklers war, als es zu einem Brand kommt. Gutachter stellen dabei eine Unterversicherung in Höhe von 6.000 Mark fest. Der Versicherer muss den Schaden nicht komplett regulieren, der Makler muss die Differenz begleichen.

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