Gefährliches Hobby: Zwei Basejumper machen sich in Lauterbrunnen, Schweiz bereit zum Absprung. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 16.05.2017 um 15:01
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Nachdem Versicherungsmakler Oliver Mest die aktuelle Finanztest-Analyse zur Risikolebensversicherung gelesen hat, ist ihm der Hut hochgegangen. Mest fühlt sich an den in Maklerkreisen harsch kritisierten Test zur Berufsunfähigkeitsversicherung erinnert, der ebenfalls von Finanztest stammte. Worüber sich Mest diesmal aufgeregt hat, erfahren Sie in seinem Gastbeitrag.

Die Stiftung Warentest hat mal wieder Vorsorgeprodukte unter die Lupe genommen – dieses Mal hat sie sich an Risikolebensversicherungen versucht. Mal könnte es recht einfach auf den Punkt bringen: Neues Produkt, gleicher Pfusch am Test. Denn wie schon in früheren Tests zur Berufsunfähigkeitsversicherung haben es die Tester auch bei der Risikolebensversicherung nicht vermocht, das Produkt wirklich so zu testen, dass der Leser etwas damit anfangen kann.

„Orientieren Sie sich vor allem am Preis“

Mit Verlaub, aber für solche Ratschläge Geld zu verlangen und staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen bewegt sich mit großen Schritten in Richtung Verbraucherverdummung. Und mehr noch: Ein solcher Ratschlag ist gefährlich – vor allem für Antragsteller, die gesundheitlich schon ein paar mögliche Erschwernisse mitbringen, was heute bei den meisten der Fall ist. Denn die vom Versicherer im Rahmen der Antragstellung abgefragten Zeiträume variieren zum Teil deutlich: Während viele Versicherer Krankenhausaufenthalte für einen Zeitraum von zehn Jahren rückwirkend abfragen, sind es bei anderen nur fünf Jahre. Viele Versicherer stellen unspezifische Fragen im Antrag, die kaum ehrlich zu beantworten sind. Und mit Anträgen, die vereinfachte Gesundheitsfragen anbieten, kann die Antragstellung noch einmal deutlich vereinfacht werden. Und da soll der Beitrag für den Kunden entscheidend sein?

Nachversicherung – alle über einen Kamm?

Die getesteten Tarife sollen laut Stiftung Warentest ausgestattet sein mit einer Nachversicherungsgarantie, die zum Beispiel Heirat und Geburt eines Kindes abdecken. Der Blick auf die explizit empfohlenen Tarife zeigt aber zum Beispiel, dass der Klassik-Tarif der Hannoversche eine ereignisabhängige Erhöhung bei Heirat oder Geburt eines Kindes gar nicht vorsieht. Und viele andere der gelisteten Tarife unterscheiden schon bei der Nachversicherungsoption, ob geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet wird oder ob ein Kind adoptiert oder selbst zur Welt gebracht wird. Das sind für Menschen mit entsprechenden Lebensmodellen möglicherweise gravierende Unterschiede, die erwähnt werden sollten. Für Finanztest gilt das wohl eher nicht.

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