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  • Von Redaktion
  • 04.11.2014 um 18:52
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Marco Reinholz ist seit 2013 Versicherungsmakler und war vorher Ausschließlichkeitsvermittler für einen großen Dortmunder Versicherer. Bei seiner Arbeit ist ihm aufgefallen, dass viele Kunden nach wie vor den Unterschied zwischen den beiden Formen nicht kennen. Ein Kommentar.

Ich muss leider feststellen, dass die Allgemeinheit den Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler und einem Ausschließlichkeitsvermittler nicht kennt. Beziehungsweise nicht weiß, welche Vorteile der Versicherungsmakler für ihn hat.
Es ist in meinem persönlichen Umfeld schon vorgekommen, dass Freunde und Kunden mich gefragt haben, für welche Gesellschaft ich denn jetzt Versicherungsmakler bin. Dann muss ich erst mal Aufklärungsarbeit leisten und meinen Berufsstand erklären – was ich aber mit großer Freude  mache.

Aber woher sollen Kunden, die sich nicht alltäglich mit der Materie beschäftigen, auch den Unterschied kennen. Aus der Presse? Wohl kaum. Denn auch hier werden falsche Informationen verbreitet. Ein Beispiel ist der „LVM-Makler“, der angeblich Anlagebetrug begangen haben soll.

Jetzt wird es aber noch verwirrender für den Kunden. Denn der Versicherer aus Dortmund, für den ich gearbeitet habe, nutzt jetzt eine neue Methode um das Bild des Maklers zu verwischen. Der hauseigene Vertrieb arbeitet mit einem Versicherungspool/Dienstleister zusammen. Der Vermittler kann dann sogenannte Beraterverträge mit dem Kunden vereinbaren. Das heißt der Vertrag einer anderen Versicherung, wird in den Bestand des Dienstleisters übertragen und der Vermittler bekommt dafür eine Bestandsprovision. Obwohl er diesen Vertrag eigentlich gar nicht betreuen darf, da er ja nur für eine Versicherung tätig werden darf.

Sturm, Mittelfeld und Abwehr des Kunden

Ist das richtig? Ich finde nein. Als Hilfestellung und Orientierung für die Allgemeinheit kann ich immer nur sagen: Ein Versicherungsmakler ist nie mit einer Versicherung verbunden, sei es im Namen oder sonst wie. Klar vermitteln beide Parteien Versicherungen, nur kann es beim Ausschließlichkeitsvermittler sein, dass der Konzern ihm vorschreibt, was gerade für den Kunden wichtig ist. Oder zumindest, was der Konzern glaubt, was wichtig für den Kunden ist.

Das passiert bei einem Versicherungsmakler nicht. Denn er ist nicht, wie der Vermittler, Auge und Ohr der Versicherung. Er ist der Sturm, das Mittelfeld und die Abwehr des Kunden. Rechtlich  ausgedrückt sind wir die Sachwalter des Kunden und haften auch für unsere Aussagen. Ein guter Anfang wäre schon geschaffen, wenn jeder seinen Kunden klipp und klar sagt, was er ist – ob Versicherungsmakler oder Ausschließlichkeitsvermittler.

Wenn dann auch noch die Presse nicht alle in einen Topf werfen würde, wäre der Allgemeinheit in der Unterscheidung schon sehr geholfen.

Tipps, wie man Makler, AO’ler, Versicherungsvertreter  & Co. erkennt

Jetzt fragen Sie sich als Kunde vielleicht: Wie erkenne ich denn einen Makler? Oder einen Mehrfachagenten? Oder einen Ausschließlichkeitsvermittler?

Das einfachste ist, ins Vermittlerregister zu schauen. Hier müssen sich alle Vermittler, egal welchen Status sie haben, eintragen lassen.  Wenn da diese Bezeichnung steht – Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO – nur dann ist es ein Versicherungsmakler. Desweiteren erkennt man Ausschließlichkeitsvermittler relativ leicht am „Titel“: Sie sind Agenten, Hauptagenten, Generalagenten, Inspektoren und so weiter. Und natürlich daran, dass sie nur eine Versicherungsgesellschaft anbieten.

AO‘ler erkennt man im Vermittlerregister an der Bezeichnung „Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO“. Daran erkennt man schon, dass dieser Berufszweig nicht auf der Seite des Kunden steht, denn er ist Vertreter der Versicherungen, also „Versicherungsvertreter“.

Und an dieser Bezeichnung „Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO“ erkennt man sogenannte Mehrfachagenten, die genauso wie Ausschließlichkeitsvermittler Vertreter der Versicherungsgesellschaften sind. Hier können es mehrere Versicherer sein, im Schnitt drei bis fünf. Darüber hinaus erkennt man Mehrfachagenten meist daran, dass diese sich Finanzberater, Finanzmanager, Vermögensberater oder Wirtschaftsdienst nennen.

Erst kommen die Leistungen, dann folgt die Auswahl des Versicherers

Warum sich so viele hinter irgendwelchen Bezeichnungen verstecken, kann ich nicht sagen. Ich bin Versicherungsmakler und darauf auch immens Stolz. Denn wir können den Kunden wirklich das Konzept anbieten, dass zu ihnen passt. So halte ich es nämlich: Erst besprechen wir die Leistungen und dann suche ich anhand der Wünsche des Kunden die Gesellschaft, die am ehesten die Vorstellungen des Mandanten erfüllt. Und das ist bestimmt auch nicht die Gesellschaft, die einfach nur die höchsten Provisionen zahlt.

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