Bauarbeiter: Der Beruf spielt bei Risikoanfragen eine große Rolle. Gerade körperlich tätige haben es bei BU-Anträgen schwer. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 03.11.2015 um 17:00
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Sind BU-Versicherer besser als ihr Ruf? Wie hoch fallen Leistungsquoten wirklich aus? Und warum sind Risikovoranfragen so wichtig? Welche Antworten Versicherungsmakler Matthias Helberg auf diese Fragen hat, lesen Sie hier.

In der öffentlichen Wahrnehmung streiten Berunfsunfähigkeits-Kunden (BU) besonders häufig mit ihrem Versicherer. Der Vorwurf an die Gesellschaften: Von ihnen beauftragte Gutachter würden systematisch in ihrem Sinne entscheiden. Welche Erfahrungen Versicherungsmakler Matthias Helberg gemacht hatte, wollte das Online-Magazin Procontra von dem BU-Experten wissen. Die Antwort: In seinem Kundenstamm könne er das zwar nicht beobachten. Er schließe aber nicht aus, dass sich „einige Gutachter bei diesen Auftragsgutachten gegenüber ihren Auftraggebern erkenntlich zeigen“.

Dass es zu Streitfällen im Versicherungsfall kommt, ist nicht ungewöhnlich. Jedoch müsse man das Ausmaß differenzierter betrachten, erklärt Hellberg weiter. Der Grund: 1.700 Streitfälle seien eine große Zahl. Allerdings würden sie sich auf zirka 17 Millionen Verträge verteilen. “Angesichts der Gesamtzahl der Verträge relativiert sich das doch wieder”, bewertet der BU-Experte die Situation.

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Was Makler und Kunden tun sollten, um einer Ablehnung vorzubeugen: Der Kunde müsse seine Pflicht, Vorerkrankungen anzuzeigen, ernst nehmen. Wenn auch Makler auf korrekte Vertragsangaben achten, dann sollten sie keine Probleme bei der BU-Anerkennung haben. So habe Helberg selbst eine Leistungsquote von 90 Prozent in seinem Bestand.

Wie finden Makler den passenden Anbieter? Eine große Rolle bei der Auswahl des Tarifs spielen die Versicherungsbedingungen, so Helberg. Allerdings sei oft nicht einschätzbar, ob ein Antrag angenommen werde oder nicht. Denn immer öfter stelle er fest, dass für denselben Kunden je nach Anbieter von der Normalannahme über den Risikozuschlag bis zum Leistungsausschluss alles möglich sei. Für die Recherche nutze er in der Regel verschiedene Vergleichsprogramme. Ausschlaggebend seien jedoch immer die Risikoanfragen sowie berufliche Tätigkeit und Hobbies.

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