Ein Umzugswagen im Neubauviertel in München, Nymphenburg: Am Tag des Umzugs besteht ein erhöhtes Risiko durch Diebstahl. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 22.05.2017 um 10:25
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Welche Gefahren können einen beim Umzug ereilen und ist ein E-Bike eigentlich über die Hausratversicherung versichert? Christian Waldheim, Key Account Manager Maklervertrieb Ost der Oberösterreichischen Versicherung, gibt im kurzen Interview Antworten auf diese und weitere Fragen unserer Leser.

Pfefferminzia: Worauf muss man bei einem Umzug achten, beziehungsweise wofür wird die Hausratversicherung nicht leisten, wenn Schäden erst später festgestellt werden?

Christian Waldheim: Bei einem Umzug kann vieles passieren. So ist es oft so, dass der eigene Hausrat sich zeitweilig an zwei verschiedenen Orten befindet. Bei einem Umzug besteht vor allem am Tage des Umzugs ein erhöhtes Risiko durch Diebstahl. Daher ist es zu empfehlen, den Hausrat nicht unbeobachtet auf der Straße abzustellen, bis dieser dann in oder aus dem Umzugswagen transportiert wird. Wichtig ist in jedem Fall, dass der Umzug dem Versicherer unverzüglich angezeigt wird, damit der Versicherungsschutz an das neue Risiko angepasst wird.

Braucht man eine Glasversicherung, auch wenn die Kinder aus dem Haus sind?

Ob eine Glasversicherung sinnvoll ist oder nicht, hängt von der individuellen Risikosituation und den wohnlichen Gegebenheiten des einzelnen Kunden ab und ob dieser bereit ist, Prämien für eine separate Glasversicherung zu zahlen. Eine Glasversicherung kann dort Sinn ergeben, wo besonders viel Glas wie Türen, Mobiliar et cetera verbaut wurde. Ob eine Glasversicherung auch gebraucht wird oder nicht, ist aber meines Erachtens nicht davon abhängig, ob Kinder noch im Haushalt leben, denn ein Windstoß, der die Tür zuschlagen und die Scheibe bersten lässt, ist nicht abhängig von der Zahl der Kinder.

Beim Kauf eines Elektrofahrrads bieten Händler oft eine Versicherung an. Ist das nicht über die Hausratpolice versichert?

Das kommt darauf an, wie der Begriff des Fahrrades in den Versicherungsbedingungen geregelt ist. Viele Hausratpolicen bieten eine Fahrradversicherung an, oder aber haben diese bereits in den Tarif implementiert. Daher ist es zu prüfen und gegebenenfalls beim Versicherer anzufragen, ob ein Elektrofahrrad im Rahmen der Zusatzklausel „Fahrrad“ einem normalen Drahtesel gleichgestellt ist. Die Policen über den Händler oder aber reine Fahrradversicherungen berücksichtigen die verschiedenen Fahrradtypen bereits bei der Antragstellung.

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