Stau auf der Autobahn 24 bei Hamburg: Die Neuwertentschädigung in der Kfz-Versicherung ist längst keine Seltenheit mehr. © picture alliance/dpa | Daniel Bockwoldt
  • Von Juliana Demski
  • 09.07.2020 um 14:37
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:55 Min

Die Kfz-Versicherer müssen sich einem immer härteren Wettbewerb stellen – deshalb verlängert eine wachsende Zahl von ihnen die sogenannte Neuwertentschädigung von zwölf auf 24 Monate. In manchen Fällen sind es sogar 60 Monate. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Vergleichsportals Verivox.

Eine zweijährige Neuwagenentschädigung in einem Kaskoversicherungstarif zu finden ist 2020 so einfach wie nie. Während 2018 nur 36 Prozent der Versicherer solch ein Angebot machten, tun dies 2020 bereits 42 Prozent. Das hat das Vergleichsportal Verivox im Rahmen einer Auswertung von über 500 Kfz-Policen herausgefunden. Manche Tarife bieten demnach sogar einen Schutz über 60 Monate.

Die Neuwertentschädigung verbessert den Kaskoschutz für Neuwagen. Während der Kfz-Versicherer nach einem selbstverschuldeten Totalschaden oder Diebstahl eigentlich nur den Wiederbeschaffungswert ersetzen muss, zahlen viele Tarife für eine bestimmte Frist den höheren Neuwert.

Aber auch für Käufern von Gebrauchtwagen hat sich die Tariflandschaft laut dem Portal verbessert:

Bei 144 Tarifen erhalten Kunden mindestens 24 Monate nach dem Erwerb noch den Kaufpreis statt des Wiederbeschaffungswertes. 2018 waren es noch 111 Tarife – der Anteil stieg somit von 23 auf 28 Prozent. „Noch sind die Leistungen für Gebrauchtwagen weniger gut als für Neuwagen. Ich erwarte aber, dass sich das in wenigen Jahren angleicht“, resümiert Verivox-Kfz-Experte Wolfgang Schütz.

Dennoch gibt es weiterhin Tarife, die ausschließlich den Wiederbeschaffungswert zahlen. Bei Neuwagen sind es 9 Prozent und bei den Gebrauchten 34 Prozent. Viele Versicherer schränken die Neuwertentschädigung allerdings auf den Erstbesitzer ein. Das kann auch für sogenannte Tages- oder Händlerzulassungen gelten. Dann zählen für das Auto die Regeln zur Kaufpreisentschädigung.

autorAutorin
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort