Ärzte im OP-Saal: Laut Wiltrud Pekarek, der Vorsitzenden des Ausschusses Krankenversicherung der DAV, sind regelmäßige Beitragserhöhungen in der PKV notwendig. © picture-alliance | Kitty Kleist-Heinrich TSP
  • Von Juliana Demski
  • 20.04.2021 um 17:28
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:25 Min

Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) seien „notwendig und gesetzlich verpflichtend“, sagt Wiltrud Pekarek, Vorsitzende des Ausschusses Krankenversicherung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Denn sie trügen zur „Aufrechterhaltung des Gleichgewichts zwischen Leistungen und Beiträgen“ bei. Rückabwicklungen könnten hingegen „schnell zum Bumerang“ werden.

Beitragserhöhungen beziehungsweise Beitragsanpassungen (BAP), wie es im Branchenjargon heißt, gibt es in der privaten Krankenversicherung (PKV) immer wieder mal – und auch, wenn sie von den Versicherten nicht so gern gesehen sind, so seien sie doch „zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichts zwischen Leistungen und Beiträgen über die gesamte Vertragslaufzeit notwendig und gesetzlich verpflichtend“, wie die Vorsitzende des Ausschusses Krankenversicherung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), Wiltrud Pekarek, aktuell betonte.

Wenn Beitragsanpassungen hingegen aus formalen Gründen rückabgewickelt würden, führe dies zu einer Störung des sogenannten Äquivalenzprinzips, das die Gleichwertigkeit der vom Versicherer zu erbringenden Leistungen und der von den Versicherten zu zahlenden Beiträge über die gesamte Versicherungsdauer fordere, heißt dazu am Dienstag in einer Pressemitteilung der DAV.

„Ohne Beitragsanpassungen zahlen die Kundinnen und Kunden zwar über einen gewissen Zeitraum weniger Prämien, gleichzeitig steigen aber die Ausgaben beispielsweise infolge der medizinischen Inflation unaufhaltsam“, so Pekarek weiter. Zudem könnten durch die juristisch erzwungene Prämienreduzierung weniger Altersrückstellungen aufgebaut werden. „Somit wird die vermeintliche Ersparnis schnell zum Bumerang und die doppelte Lücke muss durch überproportional hohe Beitragssteigerungen mit der nächsten rechtswirksamen Prämienanpassung geschlossen werden.“

Auf lange Sicht höhere Beiträge bei Rückabwicklung von Erhöhungen

DAV-Musterrechnungen zeigten zudem, „dass es durchaus dazu kommen kann, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auf lange Sicht insgesamt sogar höhere Beiträge zu zahlen haben, wenn Beitragsanpassungen rückabgewickelt werden“, heißt es seitens der Aktuarvereinigung. Und weiter: „Hinzu kommen zum Beispiel noch Steuernachforderungen und Rückforderungen von bereits gezahlten Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit in Folge der rückerstatteten Beiträge oder gegebenenfalls auch Verfahrenskosten.“

Darüber hinaus belasteten diese „aktuariell nicht begründbaren Beitragsrückabwicklungen die Überschüsse der Krankenversicherungsunternehmen und damit das gesamte Kollektiv“. Der Grund: Die Versicherer müssten ihre Gewinne mittels der Überschussbeteiligung fast komplett an ihre Kunden weiterreichen.

Dazu Pekarek: „Aus der Überschussbeteiligung werden beispielsweise Beitragserhöhungen insbesondere bei älteren Versicherten teilweise begrenzt. Dieser gesellschaftsrelevante Aspekt kommt leider in den öffentlichen und primär juristisch geprägten Diskussionen viel zu kurz.“ Das Fazit des DAV: Aus den genannten Gründen lohnten sich Klagen gegen PKV-Beitragsanpassungen nicht immer.

autorAutorin
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort