KVProfi Thorulf Müller. © privat
  • Von Redaktion
  • 04.10.2016 um 12:06
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Es ist schon verwunderlich, was sich gerade in den Medien zum Thema Beitragsanpassungen abspielt, findet KVProfi Thorulf Müller. Was soll denn eine untypische Beitragsanpassung sein? Und was eine unauffällige? In seinem Kommentar geht Müller auf die aktuellen – und ab März weiter hinzukommenden – Beitragsanpassungen ein, und stellt sieben Forderungen auf, wie man mit dem Thema in Zukunft umgehen sollte.

Ausgangssituation

Wir zitieren aus den Stuttgarter Nachrichten:

Volker Leienbach, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Verbandes der Privaten Krankenversicherung bestätigte auf Anfrage, „dass es zu untypischen Beitragserhöhungen“ kommen werde, ohne sich auf genaue Zahlen festzulegen. Leienbach begründete die Beitragssteigerungen mit der Situation der Niedrigzins-Phase auf den Finanzmärkten. „Was am Kapitalmarkt nicht zu erwirtschaften ist, muss durch eine Erhöhung der Vorsorge ausgeglichen werden“, sagte er unserer Zeitung. Dies sei „gesetzlich vorgeschrieben“. Davon seien nun Privatversicherte „jetzt also ebenso betroffen wie andere Sparer“ auch. Leienbach sagte weiter: „Ohne die Auswirkungen der Niedrigzinsen wäre die PKV-Beitragsentwicklung auch in diesem Jahr unauffällig.“

Danach tobte das Thema durch alle großen Zeitungen und die Versicherungsfachmedien, die sich aber alle scheinbar nicht an dem gestört haben, was da gesagt wurde.

Was ist denn bitte eine untypische Beitragsanpassung und was ist eine unauffällige Beitragsanpassung?

Berechnung Geldbedarf bei Rechnungszinssenkungen

Die mittlere Alterungsrückstellung laut Zahlenbericht 2014 beträgt 200 Milliarden Euro. Gemessen wird nämlich die mittlere Alterungsrückstellung, also der Stand Ende 2014 plus Stand Ende 2013 geteilt durch 2. Das ist der Wert inklusive Pflegepflichtversicherung (PPV), so wie alle anderen Werte auch immer Krankenversicherung inklusive Zusatz und PPV sein werden, da der PKV-Verband viele Daten nicht detailliert liefert.

Die Zuführung zur Alterungsrückstellung aus dem Beitrag und dem Rechnungszins betrug rund 9 Milliarden Euro – davon etwa 2 Milliarden Euro aus dem Beitrag und rund 7 Milliarden Euro aus dem Rechnungszins. 2014 hat der PKV Verband im Zahlenbericht noch einmal betont, dass der Rechnungszins überwiegend 3,5 Prozent beträgt.

Es ist nicht wirklich schwierig zu berechnen, was passiert, wenn der Rechnungszins um ein Prozent sinken würde, also auf 2,5 Prozent: Wenn 3,5 Prozent dem Wert 7 Milliarden Euro entspricht und der Rechnungszins um einen Prozentpunkt sinkt, dann müssen die Beiträge um 2 Milliarden Euro steigen, bei 2 Prozentpunkten um 4 Milliarden Euro. Das sind also 5 Prozent Beitragsanpassung (BAP) für einen Prozentpunkt und 10 Prozent für zwei Prozentpunkte. Die Senkung um 2 Prozentpunkte halte ich für die realistischere Prognose. Und wir reden vom Durchschnitt, nicht von den tatsächlichen Auswirkungen für Alterskohorten unter Berücksichtigung der Versicherungsdauer.

Die Beitragseinnahme der PKV beträgt 2014 rund 36 Milliarden Euro. Hierbei ist zu beachten, dass davon ein Anteil von 2 Milliarden Euro auf die PPV und rund 9 Milliarden auf Zusatzversicherungen und sonstige Produkte entfällt. Nicht immer ist der Anteil Zusatz und sonstige Geschäfte mit Alterungsrückstellungen ausgestattet.

Spielregeln und Fakten zur Beitragsanpassung

Die Senkung des Rechnungszinses darf nur dann vorgenommen werden, wenn die auslösenden Faktoren, zwischen 5 und 10 Prozent anspringen. Wie die PKV jetzt auf rund 10 oder 11 Prozent Beitragsanpassung kommt, verstehe ich nicht wirklich. Oder doch: Wir erinnern uns an extreme Beitragsanpassungen bei einigen sehr großen Versicherern in den vergangenen zwei bis drei Jahren. Schaut man dort in die Pressemeldungen, dann relativeren sich die sichtbaren Beitragsanpassungen im Versicherersprech zu 2 bis 3 oder auch 4 Prozent. Dann werden die Anpassungen auf die gesamte Beitragseinnahme verteilt, damit sich das schön anhört.

Wir haben Kenntnis von Versicherern, die auf 2,6 Prozent senken. Es gibt Versicherer, die bereits heute vielfach mit 3,0 oder 3,1 Prozent Rechnungszins arbeiten. Dabei unterscheiden sich Rechnungszinsen sogar innerhalb eines Tarifsystems zwischen Männern und Frauen oder sogar bei einzelnen Selbstbehalt-Stufen.

In den Unisex-Tarifen soll überwiegend mit 2,75 Prozent kalkuliert worden sein. Es gibt aber Versicherer mit 2,5 Prozent und auch mit 3,3 bis 3,5 Prozent Rechnungszins in Unisex. Wie man da als Vermittler, vor allem in Unkenntnis des Rechnungszinses, seriös beraten soll, ist ein Geheimnis, dass die Versicherer nicht beantworten können.

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