Ein Bewohner des Christoph Buchen-Pflegeheims in Weißenfels (Sachsen-Anhalt) ist mit einem Rollator unterwegs. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 22.12.2016 um 07:51
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Jeden Tag müsse er lesen, dass die private Krankenversicherung (PKV) den Wert der Alterungsrückstellungen schon wieder erhöht habe, meint KVProfi Thorulf Müller. Warum ihm das mehr Angst macht als dass es ihn freut, lesen Sie in seinem Kommentar.

Jedes Jahr vermeldet der PKV-Verband neue Rekorde bei den Altersrückstellungen. Das hört sich gut an, oder? Die PKV hat Alterungsrückstellungen in Höhe von 219 Milliarden Euro gebildet. Wow!

Das Problem

Ich habe einen Kaufmanns-Gehilfenbrief, habe Abitur, etwas ohne Abschluss studiert (Jura, Mathematik, BWL), eine grundsolide Allgemeinbildung, ganz gute berufliche Erfahrung, bin seit 30 Jahren in der Branche, gelernter Versicherungskaufmann IHK Schwerpunkt PKV, war 8 Jahre Ehrenrichter am Finanz- und Verwaltungsgericht zu Köln, 14 sehr aktiv bei den Wirtschaftsjunioren / Junior Chamber International, war in mehreren Ländern Europas beruflich aktiv, habe zwei Unternehmen in die Insolvenz geführt, beruflich erfolgreich mit Unternehmen und Beteiligungen, bin glücklich geschieden, habe eine Tochter groß gezogen und ja: Hurra, ich lebe noch…!

Das mag mich von der Mehrheit der Versicherungsvermittler und vor allem der Verbraucher unterscheiden.

Rückstellungen sind Schulden

Okay, ich gebe zu, dass das jetzt vor allem für Versicherungsvermittler ganz schwer wird: Rückstellungen sind in der Bilanz die Passivseite und da stehen die Verbindlichkeiten oder umgangssprachlich die Schulden.

„Die Unternehmensbilanz ist aus rechtlicher Sicht eine systematische Aufstellung von geldwerten Rechten (Vermögen), Pflichten (Schulden) und dem Nettovermögen, das sich aus der Summe der geldwerten Rechte (Bruttovermögen) abzüglich der Schulden ergibt.“ (Quelle: Wikipedia)

Die Alterungsrückstellung, oder die Deckungsrückstellung, um es genau zu formulieren, ist das, was der Versicherer den existenten Kunden schuldet; und zwar über den bis zum Lebensende hinaus – nach heutigem Stand – vom Kunden geschuldeten Beitrag.

Es ist ein Wert, den der Aktuar für jeden einzelnen Abrechnungsverband berechnet und letztendlich das Unternehmen dann in der Bilanz addiert ausweist. Dabei werden die zukünftigen Rechnungszinsen, die geplanten Stornierungen (Vererbungen), die altersbedingt steigenden Kopfschäden und die Sterbetafel berücksichtigt.

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