Soldaten der Flugabwehrraketengruppe 21 der Luftwaffe der Bundeswehr üben den Aufbau einer Luftverteidigungsstellung. © picture alliance/Jens B?ttner/dpa-Zentralbild/ZB
  • Von
  • 06.09.2019 um 15:20
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 02:35 Min

Ähnlich wie bei Beamten ist die Versorgungssituation von Soldaten kompliziert und anspruchsvoll. Worauf Makler bei der Beratung Acht geben sollten, erklärt Biometrie-Experte Philip Wenzel in seiner neuen Kolumne.

Ein Vermittler sollte immer vermeiden, in der Beratung Fehler zu begehen. Ansonsten haftet er. Bei Soldaten sollte er noch besser aufpassen. Denn Soldaten sind bewaffnet. Dummerweise ist die Versorgungssituation von Soldaten auch noch recht kompliziert. Ähnlich kompliziert wie bei Beamten. Denn wie auch bei den Beamten gibt es für Soldaten verschiedene Versorgungsansprüche je nach Laufbahn und der Zeit, die der Soldat sich verpflichtet hat.

Es gibt den Berufssoldaten, der grundsätzlich so versorgt ist, wie der Beamte auch. Er hat Anspruch auf ein Ruhegehalt, wenn er aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig ist.

Interessanter ist der Zeitsoldat. Er hat keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Er erhält sogenannte Übergangsgebührnisse, sobald er sich für vier Jahre oder länger verpflichtet hat. In der Höhe erhält er grob 75 Prozent seines Soldes. Sollte er eine Vollzeitausbildung machen, wird auf 100 Prozent aufgestockt. Aber verdient er was in seiner Ausbildung, wird das wieder angerechnet. Er kann also aus den Übergangsgebührnissen nicht mehr erhalten als vorher.

Das ist an sich keine schlechte Versorgung. Also alles gut.

Aber eben doch nicht. Denn den Anspruch hat der Soldat auf Zeit, der vier bis fünf Jahre gedient hat, nur für zwölf Monate. Wenn er für 5 bis 6 Jahre gedient hat, gilt der Anspruch für 18 Monate, bei 6 bis 7 Jahren dann für 24 Monate. Ab 12 Jahren bekommt er die Übergangsgebührnisse für 60 Monate.

Danach nix mehr. Der Soldat auf Zeit hätte übrigens dann Anspruch auf ein dauerhaftes Ruhegehalt, wenn er sich für 20 Jahre oder länger verpflichtet. Da das der Dienstherr aber nicht will, gibt es den Soldaten auf Zeit 19+. Er ist länger als 20 Jahre verpflichtet, hat aber nur für 12 Jahre Anspruch auf Übergangsgebührnisse.

Was passiert nach zwölf Monaten?

Der Soldat auf Zeit ist also für mindestens zwölf Monate sehr gut versorgt. Aber danach überhaupt nicht. Wie sähe da die optimale Lösung aus?

Perfekt wäre es, wenn es eine Berufsunfähigkeitsversicherung gäbe, die nach vier Jahren eine zwölfmonatige Karenzzeit enthält, die sich immer weiter verlängert. Gibt es aber nicht. Also müssen wir was basteln. Zwölf Monate Karenzzeit sind aber auf jeden Fall möglich, um die Prämie für den Soldaten auf Zeit niedrig zu halten. Als Vermittler sollte ich halt vorher mit dem Versicherer vereinbaren, dass die Karenzzeit entnommen werden kann, wenn der Soldat auf Zeit in die Privatwirtschaft eintritt. Denn das wird in der Regel passieren. Deswegen heißen die Leute ja Soldaten auf Zeit. Weil sie irgendwann was anderes machen.

autorAutor

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort