Braunkohlekraftwerk und Windräder: Der simulierte Klimaschock der Eiopa richtet sich nach dem CO2-Ausstoß von Unternehmen © picture alliance/dpa | Federico Gambarini
  • Von Andreas Harms
  • 04.04.2022 um 13:28
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:05 Min

Das Klima wird mies, die Politik schläft und die Wirtschaft muss unkontrolliert und panisch CO2-neutral werden? Die Eiopa will jetzt herausfinden, was dieses durchaus realistische Szenario und ein weiteres brennendes Thema mit betrieblichen Renten anstellen würden.

Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa hat festgelegt, wie ihr neuer Stresstest aussehen soll. Darin will sie testen, wie „Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung“ (EbAV) mit Klimawandel beziehungsweise Klimaschutz klarkommen. Es ist der vierte Stresstest für diese speziellen Anbieter, die Ergebnisse will die Eiopa im Dezember bekanntgeben.

Mit dem neuen Test will die Behörde zum ersten Mal simulieren, dass sich das Klima verändert. Das Szenario entwickelte sie eigenen Angaben zufolge zusammen mit dem europäischen Rat für systemische Risiken und der Europäischen Zentralbank. Der Test soll europaweit laufen. Die Teilnehmer aus Deutschland wählt die deutsche Finanzaufsicht Bafin aus.

Das Ganze soll zeigen, wie es wäre, wenn die Wirtschaft mangels politischer Entscheidungen ungeordnet ihren Kohlendioxid-Ausstoß in Richtung Klimaneutralität senken würde. Und wie sich das dann auf die EbAV auswirkt. Dabei sollen sich die unterstellten Schocks danach richten, die stark die Branchen vom Wandel betroffen sind, in die die Altersversorger investiert haben. Je CO2-intensiver das Portfolio also aussieht, desto ungemütlicher wird die Sache.

Außerdem soll die Inflation eine Rolle spielen. Und damit die Frage, wie stark sie die Kaufkraft der von EbAV gezahlten Renten drückt. Vielleicht lassen sich auch Mechanismen ausmachen, die den Inflationseffekt lindern können, hofft man bei der Behörde.

Wie Bafin und Eiopa berichten, orientiert sich der Test an einer von der Eiopa entwickelten europaweit einheitlichen Bewertungsmethode und nationalen Regeln. In Deutschland sollen es die EbAV-Bilanzen nach dem Handelsgesetzbuch sein.

autorAutor
Andreas

Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort