Vorstandssprecher des Bunds der Versicherten (BdV), Axel Kleinlein © BdV
  • Von Redaktion
  • 16.11.2016 um 16:37
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Garantien müssen weiter bestehen bleiben. Das fordert Verbraucherschützer Axel Kleinlein und kritisiert damit Andrea Nahles‘ Vorschlag, garantierte Renten abzuschaffen. Auch wenn dieser Schritt höhere Erträge bringen könnte, hieße das nämlich nicht, dass diese auch beim Kunden ankommen. „Die Erträge können ja von Versicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds einkassiert, weggebunkert und den Sparern vorenthalten werden.“

Kritik an Andrea Nahles: Der Vorstandssprecher des Bunds der Versicherten (BdV), Axel Kleinlein, hat nichts gegen die Rentenreform an sich – aber seiner Meinung nach gehen die Pläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nicht auf. Er fordert eine Rente „dem Grunde nach“ anstelle der Rente „der Höhe nach“ zu behalten. Ohne das, so Kleinlein, sei die Rentenreform gescheitert.

„Wenn die Hoffnung von Frau Nahles aufgeht, dann gibt es zukünftig keine fest garantierten Renten der Höhe nach. Das gibt Freiheiten in der Kapitalanlage. Dann können die Spargelder riskanter angelegt werden und die Chancen auf höhere Renditen steigen stark an. Und wenn dann die Versicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds höhere Erträge erwirtschaften, dann bekommen die Arbeitnehmer auch höhere Renten. So die Hoffnung der Ministerin“, schreibt er in seinem Blog.

Kleinlein aber meint zu sehen, was die Ministerin nicht sieht: „Nur weil die Erträge steigen, kommen die nicht unbedingt beim Sparer an! Die Erträge können ja von Versicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds einkassiert, weggebunkert und den Sparern vorenthalten werden.“

Der BdV-Chef fordert daher eine Garantie dem Grunde nach. Darunter versteht er die Garantie, dass Erträge, die erwirtschaftet werden, immer angemessen, fair und zeitnah an die Sparer ausgeschüttet werden. „Wenn Erträge da sind, dann müssen diese für die Sparer verwendet werden. Das muss garantiert werden. Ohne Wenn und Aber“, meint Kleinlein.

Bisher gibt es etwas Vergleichbares: die Überschlussbeteiligung der Lebensversicherung. Diese gewährleiste aber nicht dasselbe, so Kleinlein. „Ganz legal dürfen die Versicherer nämlich erst einmal wichtige Teile der Überschüsse sofort für eigene Zwecke abzwacken, ohne Zeitverzögerung. Ganz legal dürfen die Versicherer dann den Rest der Erträge und Überschüsse über Jahre in verschiedenen Reserven bunkern und den Versicherten vorenthalten. Ganz legal dürfen die Versicherer dann auch noch entscheiden, welche Kundengruppen besonders reichlich mit Überschüssen beglückt werden und wer eher weniger bekommt. Und ab und an kommt dann der Gesetzgeber und erlaubt es den Versicherern, die Überschussbeteiligung noch weiter zusammenzustreichen“, heißt es auf dem BdV-Blog.

In Kleinleins Augen gibt es in Lebensversicherungen keine Garantien dem Grunde nach, wie er sie gern hätte. Kunden könnten dort nur hoffen und sich nie sicher sein. „Deswegen kann die Lebensversicherung kein Partner für die Betriebsrente sein, wie Frau Nahles sie will.“

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