Eine Angestellte der Nürnberger Versicherungsgruppe berät in der Zentrale der Versicherung in Nürnberg eine Kundin. Noch immer ist der Unterschied zwischen Versicherungsvertreter und –makler nicht in der Bevölkerung angekommen, beklagt der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 28.03.2018 um 11:47
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Versicherungsvertretern wurde in einer aktuellen Studie erneut ein schlechter Ruf bescheinigt. Dies hat den Bundesverband Finanzdienstleistung AfW auf den Plan gerufen: Der Maklerverband warnt davor, den rechtlichen Status von Vertretern und Maklern in einen Topf zu werfen und weist dabei auf die persönliche Haftung von Maklern bei Beratungsfehlern hin.

Wie wichtig die rechtliche Abgrenzung zwischen Vertreter und Makler ist, darauf macht jetzt der AfW aufmerksam. In einer Stellungnahme zu den Ergebnissen der „Trust in Professions“-Umfrage des GfK-Vereins (wir berichteten) beklagt AfW-Vorstand Matthias Wiegel ein „bedauerliches Unwissen“ sowohl in der Breite der Bevölkerung als auch in der Politik, was den „völlig unterschiedlichen Status“ der beiden Berufsgruppen angeht.

Die GfK-Ergebnisse würden sich auf Versicherungsvertreter beziehen, die einen Versicherer „vertreten“, sagt Wiegel. Die Berufsgruppe verkörpere somit den „verlängerten Arm“ der Unternehmen und handele in deren Interesse. Freie, also unabhängig von einem Versicherer agierende Finanzdienstleister, würden dagegen im Auftrag des Kunden tätig werden. „Sie beraten ihre Kunden bei der Identifikation von Risiken und schlagen Lösungen vor“, so Wiegel. Demnach stehen Makler dem Kunden gegenüber in der Verantwortung und haften, im Gegensatz zum Vertreter, persönlich für mögliche Fehler.

Diese völlig unterschiedliche Herangehensweise in der Kundenbeziehung kann laut AfW nicht oft genug betont werden – vor allem angesichts der neuerlichen Veröffentlichung der GfK-Studie.

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