Ein junger Kfz-Mechaniker bei der Arbeit. © picture alliance/dpa
  • Von Manila Klafack
  • 20.11.2019 um 10:23
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:60 Min

In der Spitze bis zu einem Fünftel des Jahresbeitrags kann ein Autofahrer sparen, wenn er sich in einem Versicherungsfall für die Reparatur in einer Partnerwerkstatt des Kfz-Versicherers entscheidet. Die durchschnittliche Ersparnis beträgt 8 Prozent, wie das Online-Vergleichsportal Check24 ermittelte.

Durchschnittlich 8 Prozent Rabatt gewähren Kfz-Versicherer auf den Jahresbeitrag bei einer Werkstattbindung. Je nach Tarif können es sogar bis zu 21 Prozent sein. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Online-Vergleichsportals Check24.

Mit dieser Werkstattbindung verpflichten sich Versicherungsnehmer, Kaskoschäden ihres Autos ausschließlich in einer Partnerwerkstatt des Versicherungsunternehmens reparieren zu lassen. Die Versicherer haben dazu mit ihren Partnerwerkstätten Sonderkonditionen für Reparaturen ausgehandelt. Den finanziellen Vorteil geben die Versicherer in Form eines reduzierten Beitrags an die Versicherungsnehmer weiter.

Aber, so der Hinweis von Check24, insbesondere im ländlichen Raum kann die nächste Partnerwerkstatt einige Kilometer entfernt liegen. Bei vielen Tarifen böten die Werkstätten daher einen Hol- und Bringdienst des Wagens an.

Hat der Versicherungsnehmer die Werkstattbindung vereinbart, entscheidet sich jedoch gegen die Reparatur des Schadens in einer Partnerwerkstatt, müsse er einen Teil der Kosten selbst tragen. Zudem könne eine Vertragsstrafe drohen und der Versicherer den gewährten Rabatt zurückfordern.

Grundsätzlich raten die Check24-Kfz-Versicherungsexperten bei geleasten oder fremdfinanzierten Fahrzeugen auf eine Werkstattbindung zu verzichten. Denn in der Regel würden Leasing- oder Kreditverträge vorschreiben, dass Reparaturen nur in Werkstätten des Herstellers durchgeführt werden dürfen. Auch bei einem Neuwagen könne es sinnvoll sein, auf eine Werkstattbindung zu verzichten. Häufig sei die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Herstellergarantie daran gebunden, dass Halter ihr Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt reparieren lassen. Tun sie das nicht, könne die Garantie erlöschen.

autorAutorin
Manila

Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort