Erhöht der Kfz-Versicherer den Beitrag, kann der Versicherungsnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 28.11.2018 um 11:53
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Auch nach dem offiziellen Wechselstichtag am Freitag, 30. November, können Kfz-Versicherungen gekündigt werden – nämlich wenn der Beitrag steigt, ohne dass ein Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt.

Eine Kfz-Versicherung kann über den Wechselstichtag 30. November hinaus gewechselt werden, wenn der Versicherer den Beitrag des Kunden ohne Schaden erhöht. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch bei versteckten Beitragserhöhungen, also wenn der Kfz-Jahresbeitrag nicht in der Höhe sinkt, die der Versicherungsnehmer etwa durch eine verbesserte Schadenfreiheitsklasse bekommen müsste.

„Verbraucher können ihre Police immer dann kündigen, wenn der Versicherungsbeitrag ohne eigenes Verschulden steigt”, sagt Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherung bei  Check24. Einige Versicherungsunternehmen würden die Beitragserhöhung erst kurz vor oder sogar erst nach dem medial umworbenen Wechselstichtag mitteilen, um die Zeit für Kündigungen vermeintlich zu verkürzen.

Nach einer Beitragserhöhung haben Kunden – unabhängig vom Wechselstichtag – das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Diese muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragsrechnung schriftlich beim Versicherer eingehen.

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