Ein Stadtparkhaus: So mancher Parkplatz kann auch mal zu eng sein. © Pixabay
  • Von Juliana Demski
  • 03.05.2019 um 16:54
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Die meisten Autos verfügen heutzutage über eine Einparkhilfe, und viele können sich sogar vollautomatisch in Parkposition bringen. Das Problem: Wer sich darauf verlässt, könnte in Schwierigkeiten geraten. Denn nach wie vor haften die Fahrer für einen Unfall – und nicht die Autohersteller.

Wer eine Einparkhilfe hat, für den ist das Leben leichter. Kommt man zu nah an einen Gegenstand, piepst es kurz. Oder das Auto parkt direkt von selbst ein. Was aber, wenn dabei etwas schiefgeht? „Mein Auto ist gefahren“ gilt laut Thorsten Rechtien vom TÜV Rheinland nicht als Ausrede. Er erklärt: „Die automatische Einparkhilfe ist genau wie Kameras und andere Sensoren lediglich ein Assistenzsystem, welches den Fahrer unterstützt, aber nicht ersetzt.“ Wer sich also zu sehr auf die Hilfen verlässt und dann einen Unfall verursacht, muss selbst dafür haften.

Und egal ob mit Assistenzsystemen oder nicht: Kommt es beim Einparken zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, ist dies ein meldepflichtiger Verkehrsunfall. Selbst dann, wenn auf den ersten Blick keine Schäden entstanden sind. Dann heißt es: warten, bis der andere Autofahrer kommt – und das für mindestens 30 Minuten. Erst danach ist laut TÜV eine kleine Infonotiz mit den eigenen Daten erlaubt.

„Der Unfall sollte bei der nächstgelegenen Dienstelle – nicht unter dem Notruf 110 – telefonisch gemeldet werden. Den Sachverhalt schildern sowie Kennzeichen, Modell und Farbe des betroffenen Fahrzeugs nennen. Dann ist man auf der sicheren Seite und kann sich vom Unfallort entfernen“, so Rechtien weiter. Auch Fotos vom Unfallort seien ein Muss, die den Ablauf mit der Versicherung später erleichterten.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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