Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 09.11.2016 um 09:36
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:10 Min

Der Bundesgerichtshof hat die Darlehensgebühr in Bausparverträgen für unwirksam erklärt. Da für die Gebühr von bis zu 2 Prozent der Darlehenssumme keine Gegenleistung erfolge, werde der Sparer unangemessen benachteiligt, so die Begründung.

Hier geht es zum Artikel.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort