Christoph Meister, Verdi-Bundesvorstandsmitglied für Finanzdienstleistungen ©
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  • 10.09.2014 um 19:11
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Es schwelt ein Streit in der Versicherungsbranche – und dieser droht nun zu eskalieren. Konkret geht es darum, wer die Interessen der Arbeitnehmer der Versicherungswirtschaft vertreten darf. Die Streithähne: Verdi und die Neue Assekuranz Gewerkschaft. Jetzt geht es vor Gericht.

Von Umar Choudhry

Mit Schadenfreude dürften derzeit die Vertreter der Arbeitgeber den Zwist zwischen zwei ihrer Widersacher beobachten. Vor dem Arbeitsgericht Gießen hat Verdi Klage eingereicht. Sie möchte damit auf juristischem Wege feststellen lassen, dass die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) keine Gewerkschaft sei.

Seit ihrer Gründung im November 2010 beobachtet Verdi mit Argwohn die Aktivitäten der kleinen Gewerkschaft aus Gießen. Eine „starke gewerkschaftliche Interessenvertretung“ erfordere „zwingend eine entsprechende Durchsetzungsfähigkeit“, wofür in der Assekuranz „allein“ Verdi stehe, so Christoph Meister, Verdi-Bundesvorstandsmitglied für Finanzdienstleistungen.

Verdi wolle Monopolstellung verteidigen

„Unzweifelhaft ist die NAG eine Gewerkschaft“, entgegnet die NAG-Vorsitzende Waltraud Baier. Die NAG sei die „erste deutsche Spezialgewerkschaft für die Interessen der Beschäftigten im privaten Versicherungsgewerbe“. Erklärtes Ziel: Die Beschäftigten in der Branche „zusammenzuschließen, um mit ihnen und für sie ganz gezielt für die Arbeits- und Einkommensbedingungen der Beschäftigten des Innen- und des Außendienstes einzutreten“.

Verdi versuche, so Baier, in der privaten Versicherungswirtschaft eine „Monopolstellung zu verteidigen, die sie mit einem Organisationsgrad von weniger als 10 Prozent gar nicht“ besitze. Statt „Energie in die Bekämpfung mitbewerbender Gewerkschaften zu investieren“, solle sich Verdi darauf „konzentrieren, für eine Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen und die Sicherheit der Arbeitsplätze einzutreten“, sagt Baier. Hier sieht sie „erheblichen Nachholbedarf“.

Noch keinen Tarifvertrag verhandelt

Genau in der eigentlichen Gewerkschaftsarbeit aber sieht Verdi die kleine Konkurrenz „bislang nicht erkennbar in Erscheinung getreten“. Dies gelte, so Verdi, sowohl in der „fachlichen als auch in der tariflichen Arbeit für Versicherungsangestellte und deren Betriebs- und Personalräte“. Die NAG habe „auch im vierten Jahr nach Gründung noch keinen Tarifvertrag verhandelt, geschweige denn abgeschlossen“.

Außerdem sei es ihr „auch nicht gelungen, durch entsprechende Mitgliederzahlen die erforderliche Durchsetzungskraft einer Gewerkschaft zu erlangen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie auch des Bundesarbeitsgerichts ist dies aber Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Gewerkschaftsrechten”, sagt Verdi-Gewerkschafter Meister.

„Der Versuch kann nur scheitern“

Die NAG-Vorsitzende Baier sieht in der Anrufung des Gerichtes durch Verdi den „Versuch, unserer jungen Organisation die verfassungsmäßigen Rechte zu entziehen und auf diese Weise von den vielfältigen Unzulänglichkeiten der eigenen Organisation abzulenken“. Dieser Weg „kann nur scheitern“, ist sich Baier sicher. Verdi werde ihren Mitgliedern „nicht erklären können, wie hohe Summen von Mitgliedsbeiträgen verpulvert“ würden, um Kollegen „zu bekämpfen, die wesentlich aktiver und kompetenter als sie selbst die Interessen der Beschäftigten im Innen- und Außendienst der Versicherungswirtschaft vertreten“, so Baier. Die NAG sei „sehr zufrieden“ mit ihrer Entwicklung und sehe dem Verfahren „mit großer Zuversicht“ entgegen.

Munich Re und Ergo: Weitere Verfahren vor dem Kadi

Zuletzt hatte Verdi die Wahlen zum Aufsichtsrat der Munich Re angefochten. Dort hatte die NAG einen Sitz im Aufsichtsrat für sich verbuchen können – zulasten eines Mandats von Verdi. Mit mehr als 40 Prozent der Stimmen wurde Ina Hosenfelder, Mitglied des Gewerkschaftsrates der NAG, in den Aufsichtsrat gewählt, verkündet stolz die NAG. Für Verdi „ist die Wahl ungültig“, da die NAG „keine Gewerkschaft“ sei, sagt Verdi-Bundesvorstandsmitglied Beate Mensch.

Das Wahlgremium der Munich Re hätte nach Ansicht von Verdi die NAG zur Wahl der gewerkschaftlichen Arbeitnehmervertreter gar nicht zulassen dürfen. Ein „externes Rechtsgutachten“ habe „ausdrücklich festgestellt“, dass die NAG „nicht die Voraussetzungen einer tariffähigen Gewerkschaft“ erfülle. „Es bleibt uns also keine andere Möglichkeit, als die Wahl gerichtlich anzufechten“, sagt Mensch.

In trockenen Tüchern scheint derweil die Entscheidung, wer für den Aufsichtsrat der Ergo Beratung und Vertrieb die allein vorschlagsberechtigte Gewerkschaft ist. Nämlich Verdi, verkündet die Gewerkschaft in einer Mitteilung. Dies habe das Amtsgericht Düsseldorf entschieden und den Anspruch der NAG auf Berücksichtigung der NAG bei der Benennung der externen Aufsichtsratsmitglieder auf Arbeitnehmerseite abgewiesen.

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