Ein Rauchmelder in einer Wohnung: Ein Einbau ist ratsam - auch, um Probleme mit der Versicherung zu vermeiden. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 26.01.2017 um 11:05
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Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist der Einbau von Rauchmeldern für Wohneigentümer Pflicht. Aber hat ein nicht vorhandener Rauchmelder Auswirkungen auf den Versicherungsschutz? Die Antwort gibt’s hier.

Pflicht ist Pflicht: Und seit dem 1. Januar 2017 müssen sich Wohneigentümer darum kümmern, Rauchmelder in ihren Gebäuden und Wohnungen einzubauen. Aber was, wenn das jemand missachtet und dann doch etwas passiert? Dürfen Versicherungen den Einbau von Rauchmeldern zur Voraussetzung für ihren Schutz machen?

„Grundsätzlich müssen Versicherte alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen befolgen“, sagt Ingo Aulbach, Sprecher des Bezirks Oberhausen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, gegenüber der Westfälischen Rundschau.

Trotzdem habe ein nicht vorhandener Rauchmelder bislang eher wenig Einfluss auf den Versicherungsschutz. Denn: Eine Versicherung könnte sich nur weigern, den Brandschaden zu zahlen, wenn das Fehlen des Rauchmelders für den Brand ursächlich war, erklärt Aulbach weiter. 

Trotzdem warnt der Experte davor, die gesetzliche Rauchmelder-Pflicht zu missachten. „Die Installation der Rauchmelder kann hier unangenehme Korrespondenz mit dem eigenen Versicherer vermeiden“, so Aulbach.

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