Bianca Boss, Pressesprecherin des Bundes der Versicherten (BdV). © BdV
  • Von Redaktion
  • 30.01.2017 um 10:15
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Die Absicherung des Todesfalls bildet den Wesenskern einer Versicherung. Insbesondere für Familien gilt die Risikolebensversicherung als unverzichtbar. Worauf es dabei ankommt, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bunds der Versicherten (BdV), im Interview mit Pfefferminzia.

Pfefferminzia: Laut einer aktuellen Umfrage des Direktversicherers Cosmos Direkt verfügen nur rund 23 Prozent der Frauen in Deutschland über eine Risikolebensversicherung. Dabei würde der Ausfall des Nebenverdieners – meist sind es Frauen –  ebenfalls eine große Herausforderung für Familien darstellen, heißt es. Stimmen Sie dem zu und wie sollten sich Nebenverdiener verhalten?

Bianca Boss: Tatsächlich ist auch unsere Erfahrung, dass meist nur der Haupternährer der Familie – häufig noch der Mann – mit einer Risikolebensversicherung abgesichert wird. Frauen, die sich erst einmal um die Kinder und den Haushalt kümmern und eventuell dazu noch halbtags arbeiten, sind kaum abgesichert. Das kann im Todesfall der Mutter fatal für die Familie sein. Denn: Der Ausfall auch dieses Einkommens sowie die Kosten für Jemanden, der sich um Haushalt und Kinder kümmert, kann ebenfalls in den finanzielle Ruin führen. Daher sollen beide Eltern über eine ausreichend hohe Risikolebensversicherung verfügen.

Wie nimmt der BdV die Produktlandschaft im Risikolebensbereich wahr: Welche Entwicklung gefällt Ihnen und welche nicht?

Die Risikolebensversicherung ist ja lange nicht so vielen Veränderungen unterworfen, wie manch anderer Versicherungsbereich – zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung. Auf gute Bedingungen sollte man dennoch achten – das ist wichtiger als ein günstiger Beitrag.

Welche Tarifmerkmale gehören in jede gute Risikolebensversicherung?

Es gibt keine einheitlichen Tarifwerke am Markt. Die Bedingungen der Anbieter unterscheiden sich zum Teil erheblich. Folgende Kriterien sollten bei der Auswahl von Tarifen berücksichtigt werden – etwa im Hinblick auf Mindeststandards oder auch „K.O.-Kriterien“ für die Versicherungsbedingungen: Erstens: Der Versicherer verzichtet auf sein Kündigungsrecht bei unverschuldeter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten. Zweitens: Wenn der Versicherte nach Vertragsschluss eine im Vertrag ausdrücklich genannte Gefahrerhöhung vornimmt, verzichtet der Versicherer auf sein Recht zur Kündigung – und zwar unabhängig davon, ob der Versicherte die Gefahrerhöhung dem Versicherer meldet oder nicht. Dies betrifft vor allem den Fall, dass der Versicherte mit dem Rauchen beginnt. Für Raucher gilt darüber hinaus: Der Versicherer sollte einen Wechsel in den Nichtrauchertarif ermöglichen, wenn der Kunde nach Vertragsbeginn mit dem Rauchen aufhört.

Wie beurteilen Sie die Nachversicherungsgarantie in der Risikolebensversicherung?

Eine Nachversicherungsgarantie ist ebenfalls sinnvoll: Hier haben Versicherte die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherungsleistung zu erhöhen, wenn bestimmte Ereignisse eingetreten sind. Hierzu zählen beispielsweise Heirat, Geburt eines Kindes, Erwerb einer Immobilie. Bei einigen Versicherern gilt die Nachversicherungsgarantie sogar ohne Eintritt eines bestimmten Ereignisses.

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