Badewanne übergelaufen? In diesem Fall haftet der Mieter selbst für einen Wasserschaden. © Pixabay
  • Von Hannah Dudeck
  • 12.06.2020 um 16:10
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:30 Min

Ein Wasserschaden kann in einer Wohnung für erhebliche Schäden sorgen. Wer haftet und wann springt welche Versicherung ein? Die Ergo Versicherung hat die wichtigsten Infos zusammengestellt.

Bei Wasserschäden in einer Mietwohnung können verschiedene Versicherungen einspringen. Ob der Mieter oder der Vermieter zuständig ist, entscheidet die Art des Schadens, schreibt die Ergo Versicherung. Zunächst müsse die Ursache geklärt werden. Hat der Mieter etwa die Badewanne überlaufen lassen, muss der Vermieter nicht für den Schaden aufkommen. Gleiches gelte bei Wasserschäden durch defekte Haushaltsgeräte. Ein Beispiel: Bei einer Waschmaschine ohne Aquastop-Vorrichtung muss der Mieter regelmäßig den Schlauch kontrollieren. Tut er dies nicht, haftet er im Schadensfall.

Für Geräte, die mitgemietet werden, wie ein Wasserboiler, ist dagegen der Vermieter zuständig. Allerdings kann der Mieter in bestimmten Fällen dennoch zur Verantwortung gezogen werden, nämlich dann, wenn er im Mietvertrag festgehaltene Wartungstermine nicht eingehalten hat und die fehlende Wartung ursächlich für den Schaden ist. Grundsätzlich gilt: Wer den Schaden durch sein Tun oder Unterlassen verursacht hat, haftet, schreibt der Versicherer.

Nicht alle Schäden sind abgedeckt

Bei Eigenverschulden des Mieters ersetzt eine Hausratversicherung Schäden, die das Wasser an Möbeln, Teppichen und anderem Inventar angerichtet hat. Zudem können Mieter Kosten für Ausräumen, Lagerung von Möbeln und Hotelübernachtungen geltend machen, falls sie die Wohnung vorübergehend verlassen müssen.

Aber der Versicherer springt laut Ergo nicht in allen Fällen ein. Meist seien nur Schäden durch Leitungswasser versichert. Eine übergelaufene Badewanne könne dann etwa nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt sein. Wer ein großes Aquarium oder ein Wasserbett hat, solle prüfen, ob die Versicherung das miteinschließe. Reklamiert ein Nachbar Schäden, wird das von der Privathaftpflichtversicherung übernommen. Das Gleiche gelte für Schäden am Gebäude.

Anders sieht es bei einem Wasserrohrbruch aus. In diesem Fall ist der Hauseigentümer für die Schadenbeseitigung zuständig, schreibt der Versicherer. Für Instandsetzung des Gebäudes und Substanz der Wohnung kommt die Gebäudeversicherung des Vermieters auf. Diese bezahlt aber nicht für Möbel und Inventar des Mieters. Die Schäden übernimmt dann aber wiederum die Hausratversicherung. Beruht der Schaden auf der Nachlässigkeit des Vermieters, können Mieter ihre Ansprüche auch als Schadensersatz bei ihm geltend machen, so Ergo.

Bei Wasserschaden kann Miete gemindert werden

Ist der Vermieter für den Wasserschaden verantwortlich, kann der Mieter die Miete mindern. Das komme etwa aufgrund des Lärms der Trocknungsgeräte oder bei einer teilweisen oder vollständigen Unbewohnbarkeit der Wohnung infrage. Die Höhe der Mietminderung richte sich dabei nach Art und Dauer der Beeinträchtigung.

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Hannah

Hannah Dudeck

Hannah Dudeck arbeitete von April bis Juni 2020 als freie Redakteurin für Pfefferminzia.

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Immobiliennachrichten – Juni 2020 – Rentila – Eigentumsmanagement-Blog für Vermieter
Vor 4 Jahren

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